Wirtschaftsprüfung & Compliance
Jahresabschlussprüfung
Wir prüfen Jahresabschlüsse unabhängig und nach den geltenden Prüfungsstandards. Prüfungsumfang, Zeitplan und benötigte Unterlagen stimmen wir frühzeitig mit Ihnen ab.
Leistungsbereich Wirtschaftsprüfung & Compliance
Das ist für Sie wichtig
Gesellschafter, Banken und andere Adressaten nutzen den Jahresabschluss für ihre Entscheidungen. Eine unabhängige Abschlussprüfung beurteilt, ob er in allen wesentlichen Belangen den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften entspricht. Sie bietet hinreichende, aber keine absolute Sicherheit.
In Italien darf die gesetzliche Abschlussprüfung nur von Personen oder Gesellschaften durchgeführt werden, die im Register der Abschlussprüfer (Registro dei revisori legali) beim Wirtschafts- und Finanzministerium eingetragen sind. Unsere Prüfer erfüllen diese Voraussetzung und arbeiten nach den in Italien verbindlichen Prüfungsstandards (Principi di revisione ISA Italia).
Beratung anfragen
Wann eine Prüfung Pflicht ist
Bei einer S.p.A. ist die gesetzliche Abschlussprüfung grundsätzlich vorgeschrieben. Bei einer S.r.l. können Größenmerkmale, Konzernpflichten oder weitere gesetzliche Tatbestände die Bestellung eines Kontrollorgans oder Abschlussprüfers auslösen. Wir klären, welche Anforderungen für Ihre Gesellschaft gelten.
Die Schwellenwerte wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Wir prüfen gerne für Ihr Unternehmen, ob und ab wann eine Prüfungspflicht entsteht, damit die Bestellung rechtzeitig durch die Gesellschafterversammlung erfolgen kann.
Ablauf und Inhalt der Prüfung
Die Prüfung beginnt mit dem Verständnis Ihres Unternehmens, seiner Abläufe und des internen Kontrollsystems. Daraus leiten wir ab, welche Bereiche wesentliche Risiken bergen, und richten unsere Prüfungshandlungen danach aus. Neben der Prüfung des Abschlusses selbst gehört während des Jahres auch die Kontrolle der ordnungsgemäßen Buchführung zu den gesetzlichen Aufgaben.
Am Ende steht der Bestätigungsvermerk (relazione di revisione), der dem Jahresabschluss beigefügt und mit diesem beim Handelsregister hinterlegt wird. Das Mandat wird in der Regel für drei Geschäftsjahre erteilt und endet mit der Genehmigung des dritten Abschlusses.
- Risikoorientierte Prüfungsplanung
- Prüfung von Bewertungen, Rückstellungen und Vorräten
- Bestandsaufnahmen und Saldenbestätigungen
- Periodische Kontrollen der Buchführung
- Bestätigungsvermerk und Bericht an die Gesellschafter
Freiwillige Prüfungen und Sonderprüfungen
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine Prüfung sinnvoll sein, etwa im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem Gesellschafterwechsel. Je nach Anliegen vereinbaren wir eine vollständige Abschlussprüfung oder gesonderte Prüfungshandlungen zu einzelnen Sachverhalten. Umfang und Aussagekraft werden im Auftrag klar festgelegt.
Bei Förderprogrammen und bestimmten Steuergutschriften verlangen Fördergeber oder Gesetzgeber häufig die Bestätigung der abgerechneten Kosten durch einen eingetragenen Abschlussprüfer. Wir prüfen solche Abrechnungen und stellen die geforderten Bescheinigungen aus.
Unabhängigkeit und Zusammenarbeit
Der Abschlussprüfer muss unabhängig sein. Deshalb übernehmen wir die Prüfung nicht bei Unternehmen, für die wir zugleich die Buchhaltung führen oder den Abschluss erstellen. Innerhalb dieser Grenzen suchen wir den offenen Austausch mit Geschäftsführung und Verwaltung.
Feststellungen besprechen wir frühzeitig und nicht erst im Bestätigungsvermerk. So bleibt Zeit, Korrekturen vorzunehmen und Abläufe zu verbessern.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Vorgespräch und Angebot
Wir klären Umfang, Unabhängigkeit und Zeitplan und erstellen ein begründetes Honorarangebot, auf dessen Grundlage die Gesellschafterversammlung uns bestellt.
Planung und Zwischenprüfung
Wir lernen Ihre Abläufe kennen, bewerten Risiken und führen bereits während des Jahres erste Prüfungshandlungen durch.
Abschlussprüfung
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses prüfen wir die wesentlichen Posten und besprechen offene Punkte mit Ihrer Verwaltung.
Bestätigungsvermerk und Nachbesprechung
Wir erteilen den Bestätigungsvermerk rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung und fassen unsere Empfehlungen in einem Schreiben an die Geschäftsführung zusammen.
Häufige Fragen
Antworten zu Prüfungspflicht, Unabhängigkeit und Vorbereitung.
Ist meine S.r.l. prüfungspflichtig?
Wir prüfen zunächst, ob Ihre S.r.l. ein Kontrollorgan oder einen Abschlussprüfer bestellen muss. Maßgeblich sind unter anderem die Größenmerkmale mehrerer Geschäftsjahre sowie mögliche Konzernpflichten. Danach klären wir die zulässige Ausgestaltung und den erforderlichen Prüfungsumfang.
Kann der Aufsichtsrat auch die Abschlussprüfung übernehmen?
Bei Gesellschaften, die nicht von öffentlichem Interesse sind und keinen konsolidierten Abschluss aufstellen, kann die Satzung vorsehen, dass der Aufsichtsrat (Collegio Sindacale) auch die Abschlussprüfung durchführt. In der S.r.l. kann dies auch ein Einzelkontrollorgan sein. Ob diese Lösung oder eine getrennte Vergabe passt, besprechen wir mit Ihnen.
Können Sie gleichzeitig unsere Buchhaltung führen?
Nein. Wer die Buchhaltung führt oder den Abschluss erstellt, darf ihn nicht selbst prüfen. Wenn wir bereits steuerlich für Sie tätig sind, klären wir vorab, welche Leistungen mit einem Prüfungsmandat vereinbar sind.
Wie viel Aufwand entsteht für unser Unternehmen?
Wir benötigen Zugang zu Buchhaltung, Belegen und Ansprechpartnern sowie vorbereitete Unterlagen wie Inventurlisten und Abstimmungen. Eine gute Vorbereitung verkürzt die Prüfung deutlich; wir stellen Ihnen dafür zu Beginn eine Liste der benötigten Unterlagen zur Verfügung.
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Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.
