Wirtschaftsprüfung & Compliance
Organisationsmodelle nach GvD 231/2001
Wir unterstützen bei der Entwicklung und Aktualisierung von Organisationsmodellen nach GvD 231/2001 und übernehmen Mandate im Überwachungsorgan (Organismo di Vigilanza).
Leistungsbereich Wirtschaftsprüfung & Compliance
Das ist für Sie wichtig
Das Gesetzesvertretende Dekret (GvD) Nr. 231/2001 sieht vor, dass Unternehmen für bestimmte Straftaten haften, die in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil von Führungskräften oder Mitarbeitenden begangen werden. Diese sogenannte verwaltungsrechtliche Haftung der Körperschaften tritt neben die strafrechtliche Verantwortung der handelnden Personen.
Ein geeignetes und wirksam umgesetztes Organisationsmodell kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Haftungsbefreiung beitragen. Dafür müssen die Regeln und Kontrollen zum Unternehmen passen und im Arbeitsalltag tatsächlich angewendet werden.
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Welche Risiken das Gesetz erfasst
Die Haftung bezieht sich auf einen gesetzlich festgelegten Katalog von Straftaten (reati presupposto), der seit 2001 immer wieder erweitert wurde. Für mittelständische Unternehmen sind vor allem Delikte im Umgang mit öffentlichen Stellen und Fördermitteln, Verstöße gegen Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Gesellschafts- und Steuerdelikte sowie Geldwäsche relevant.
Die möglichen Sanktionen reichen von Geldbußen über die Einziehung des Vorteils bis zu Verboten, etwa dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Förderungen oder dem Verbot, die Tätigkeit auszuüben. Gerade für Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand arbeiten, kann dies existenzbedrohend sein.
Aufbau eines Organisationsmodells
Am Anfang steht eine Risikoanalyse: Wir ermitteln, in welchen Abläufen Ihres Unternehmens welche Straftaten überhaupt denkbar sind und welche Kontrollen bereits bestehen. Darauf aufbauend entsteht das Modell mit einem allgemeinen Teil und besonderen Teilen für die relevanten Risikobereiche.
Ein Modell ist nur wirksam, wenn es gelebt wird. Dazu gehören die Schulung der Mitarbeitenden, ein Disziplinarsystem für Verstöße und klare Informationswege zum Aufsichtsorgan.
- Risikoanalyse (risk assessment) der Geschäftsprozesse
- Allgemeiner Teil und besondere Teile des Modells
- Verhaltenskodex (Codice etico)
- Disziplinarsystem und Verfahrensregeln
- Interne Meldekanäle für Hinweisgeber (Whistleblowing)
Das Überwachungsorgan (Organismo di Vigilanza)
Das Organismo di Vigilanza überwacht die Funktionsfähigkeit und Einhaltung des Modells und wirkt auf erforderliche Aktualisierungen hin. Zusammensetzung, Befugnisse und Informationswege müssen zur Unternehmensstruktur passen und die notwendige Unabhängigkeit gewährleisten.
Wir übernehmen die Funktion als externes Mitglied oder als Einzelorgan. Wir führen regelmäßige Prüfungen durch, werten Meldungen aus, dokumentieren unsere Tätigkeit und berichten der Geschäftsführung.
Worauf Sie achten sollten
Häufig werden Musterdokumente übernommen, die nicht zu den tatsächlichen Abläufen passen. Im Ernstfall prüft das Gericht jedoch, ob das Modell konkret geeignet war, die Tat zu verhindern. Ebenso kritisch ist ein Modell, das seit Jahren nicht an neue Straftatbestände oder Änderungen im Unternehmen angepasst wurde.
Ein Modell nach GvD 231/2001 ist für die meisten Unternehmen nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis wird es aber bei öffentlichen Ausschreibungen, von großen Auftraggebern oder im Rahmen von Akkreditierungen zunehmend erwartet.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Wir verschaffen uns einen Überblick über Organisation, Tätigkeitsfelder und bestehende Regelungen und legen den Projektumfang fest.
Risikoanalyse
In Gesprächen mit den Verantwortlichen ermitteln wir die relevanten Risikobereiche und bewerten die vorhandenen Kontrollen.
Modell und Einführung
Wir erstellen das Modell, das vom Verwaltungsorgan beschlossen wird, und schulen die betroffenen Mitarbeitenden.
Überwachung und Aktualisierung
In beratender Funktion unterstützen wir die Anpassung des Modells. Als Überwachungsorgan kontrollieren wir seine Anwendung und weisen auf Aktualisierungsbedarf hin. Die Verantwortung für Beschluss und Umsetzung bleibt beim zuständigen Verwaltungsorgan.
Häufige Fragen
Antworten zur Einführung und Pflege eines Organisationsmodells.
Ist ein Modell nach GvD 231/2001 für uns Pflicht?
Eine allgemeine Pflicht besteht für die meisten privaten Unternehmen nicht. Ein geeignetes und wirksam umgesetztes Modell kann jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Haftungsbefreiung beitragen. Zusätzlich prüfen wir, ob besondere Anforderungen aus Ausschreibungen, Zulassungen oder Vertragsbeziehungen bestehen.
Lohnt sich ein Modell auch für kleinere Unternehmen?
Ja, wenn das Unternehmen in Risikobereichen tätig ist, etwa mit öffentlichen Aufträgen, Förderungen oder erhöhten Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Bei kleinen Unternehmen kann das Modell schlanker ausfallen und die Aufgaben des Aufsichtsorgans können unter bestimmten Voraussetzungen vom Leitungsorgan selbst wahrgenommen werden.
Wie hängt das Modell mit Whistleblowing zusammen?
Unternehmen mit einem Organisationsmodell müssen interne Meldekanäle einrichten, über die Hinweise auf Verstöße vertraulich gemeldet werden können. Wir unterstützen bei der Einrichtung und klären, wer die Meldungen bearbeitet.
Wie oft muss das Modell aktualisiert werden?
Immer dann, wenn neue Straftatbestände in den Katalog aufgenommen werden, sich das Unternehmen wesentlich verändert oder Verstöße Schwachstellen zeigen. Wir empfehlen zudem eine regelmäßige Überprüfung, die das Aufsichtsorgan in seinem Jahresbericht dokumentiert.
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Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.
