INPS – Beiträge für arbeitende Gesellschafter einer GmbH

Mit mehreren Urteilen von September 2026 hat der italienische Kassationsgerichtshof eine wichtige Änderung bei der Berechnung der INPS-Beiträge für arbeitende Gesellschafter einer GmbH eingeleitet. Nach dieser neuen Rechtsprechung unterliegen Gewinne, die von der Gesellschaft nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten werden, grundsätzlich nicht mehr der INPS-Beitragspflicht. Dies steht im Gegensatz zur bisherigen Praxis der INPS, wonach Beiträge unabhängig von einer tatsächlichen Gewinnausschüttung geschuldet waren.

Allerdings bestehen noch einige rechtliche und praktische Unklarheiten. Wir werden daher zunächst eine klare Stellungnahme der INPS abwarten, bevor wir weitere Schritte einleiten. Anschließend werden wir gegebenenfalls auch die Möglichkeit prüfen, in den vergangenen Jahren zu viel bezahlte INPS-Beiträge zurückzufordern.

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