Steuerberatung

Jahresabschlüsse & Steuererklärungen

Wir erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Ergebnis, Steuerbelastung und anstehende Zahlungen besprechen wir verständlich mit Ihnen.

Leistungsbereich Steuerberatung

Das ist für Sie wichtig

Am Ende jedes Geschäftsjahres stehen der Jahresabschluss und eine Reihe von Steuererklärungen an, die aufeinander aufbauen. Die Zahlen der Buchhaltung werden dabei geprüft, bewertet und in die Form gebracht, die das italienische Zivil- und Steuerrecht verlangt.

Wir stimmen Abschlussarbeiten und Erklärungen aufeinander ab und besprechen offene Fragen frühzeitig. Dabei prüfen wir Bewertungen, steuerliche Korrekturen und mögliche Begünstigungen.

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Bilanz und Jahresabschluss

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach den für Ihr Unternehmen geltenden Vorschriften und den italienischen Rechnungslegungsgrundsätzen. Dabei prüfen wir, welche Bestandteile erforderlich sind und ob Erleichterungen für kleinere Gesellschaften genutzt werden können. Einen erforderlichen Lagebericht behandeln wir als gesondertes Begleitdokument.

Der Abschluss wird von der Gesellschafterversammlung grundsätzlich innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres genehmigt, in begründeten Fällen innerhalb von 180 Tagen. Anschließend ist er beim Handelsregister (Registro delle imprese) zu hinterlegen. Wir bereiten Abschluss, Beschlüsse und Hinterlegung vor.

Ertragsteuern und IRAP

Die Besteuerung hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der IRES; bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgt die Einkommensbesteuerung grundsätzlich beim Inhaber beziehungsweise bei den Gesellschaftern. Ob zusätzlich IRAP anfällt und welche Erklärungen erforderlich sind, prüfen wir für Ihren Fall.

Aus der Erklärung ergeben sich Saldo und Vorauszahlungen für das Folgejahr. Wir berechnen beides, prüfen Alternativen wie eine Vorauszahlung nach voraussichtlichem Ergebnis und berücksichtigen Abzüge, Steuergutschriften und Verlustvorträge.

  • Modell Redditi für Gesellschaften, Personengesellschaften und Einzelpersonen
  • Modell 730 für Arbeitnehmer und Rentner
  • IRAP-Erklärung
  • Berechnung von Saldo und Vorauszahlungen

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung und Steuersubstitut

In der Mehrwertsteuer-Jahreserklärung führen wir die Daten des Jahres zusammen. Bei einem Guthaben prüfen wir Vortrag, Verrechnung oder Erstattung und klären, ob ein Konformitätsvermerk, eine Sicherheit oder weitere Nachweise erforderlich sind.

Wer Löhne, Honorare oder andere Vergütungen mit Steuereinbehalt auszahlt, ist Steuersubstitut (sostituto d’imposta). Er stellt den Empfängern die Einheitsbescheinigung (Certificazione Unica) aus und reicht die Steuersubstitutenerklärung (Modell 770) ein. Wir sorgen dafür, dass diese Daten mit der Lohnverrechnung und der Buchhaltung übereinstimmen.

Worauf Sie achten sollten

Häufige Fehlerquellen sind die zeitliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen, nur teilweise abziehbare Kosten wie Fahrzeuge oder Bewirtung, die Bewertung von Lagerbeständen und die Behandlung von Abschreibungen. Auch die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz müssen sauber dokumentiert werden.

Für viele Unternehmen und Freiberufler spielen außerdem die Indikatoren der steuerlichen Zuverlässigkeit (ISA) eine Rolle, die mit der Erklärung übermittelt werden. Wir werten die Ergebnisse aus und besprechen mit Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht.

Schritt für Schritt

So arbeiten wir zusammen

1

Abschlussvorbereitung

Wir stimmen mit Ihnen Inventur, offene Posten, Abgrenzungen und besondere Vorgänge des Jahres ab.

2

Entwurf und Besprechung

Wir erstellen den Abschluss und die steuerliche Ergebnisermittlung und besprechen mit Ihnen Ergebnis, Bewertungen und Steuerlast.

3

Genehmigung und Erklärungen

Wir bereiten die Beschlüsse und die Hinterlegung vor und übermitteln die Steuererklärungen innerhalb der gesetzlichen Fristen.

4

Zahlungen und Ausblick

Wir planen mit Ihnen Saldo und Vorauszahlungen und zeigen auf, was im neuen Jahr steuerlich zu beachten ist.

Häufige Fragen

Antworten zu Jahresabschluss, Steuererklärungen und Vorauszahlungen.

Ihre Frage ist nicht dabei?+39 0473 200 852
Bis wann muss die Bilanz genehmigt werden?

Grundsätzlich innerhalb von 120 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres, wenn die Satzung es vorsieht und besondere Gründe vorliegen, innerhalb von 180 Tagen. Danach folgt die Hinterlegung beim Handelsregister. Wir planen die Termine so, dass ausreichend Zeit für die Abstimmung bleibt.

Kann ich die Steuervorauszahlungen verringern?

Die Vorauszahlungen werden in der Regel auf Grundlage des Vorjahres berechnet. Ist absehbar, dass das laufende Jahr deutlich schwächer ausfällt, können sie auch nach dem voraussichtlichen Ergebnis bemessen werden. Das birgt das Risiko von Nachzahlungen mit Strafen, wenn die Schätzung zu niedrig war, deshalb prüfen wir das sorgfältig.

Brauche ich als Privatperson einen Steuerberater?

Bei einfachen Verhältnissen reicht oft das vorausgefüllte Modell 730. Sobald Mieteinkünfte, Auslandseinkünfte, Sanierungsabzüge oder Beteiligungen hinzukommen, lohnt sich eine Prüfung durch uns. Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen sind Fehler sonst häufig.

Wer unterschreibt die Erklärungen?

Unterzeichnet werden die Erklärungen vom Steuerpflichtigen oder vom gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir übermitteln sie als beauftragte Stelle elektronisch an die Agentur der Einnahmen und bestätigen Ihnen die Übermittlung.

Wie können wir Sie unterstützen?

Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.