Steuerberatung
Lohnverrechnung & Personalberatung
Wir übernehmen Lohnabrechnungen und die zugehörigen Meldungen. Bei Neueinstellungen, Vertragsänderungen und Personalplanung unterstützen wir Sie mit einer Einschätzung der Pflichten und Kosten.
Leistungsbereich Steuerberatung
Das ist für Sie wichtig
Lohnabrechnung, Kollektivverträge, Sozialversicherung und Meldepflichten müssen aufeinander abgestimmt sein. Wir strukturieren die laufenden Abläufe und klären mit Ihnen, welche Angaben wir für eine korrekte Abrechnung benötigen.
Wir übernehmen die monatliche Abrechnung und alle damit verbundenen Pflichten. Gleichzeitig sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um neue Anstellungen, Vertragsänderungen, Saisonarbeit oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht.
Beratung anfragen
Monatliche Abrechnung
Grundlage jeder Abrechnung ist der anzuwendende nationale Kollektivvertrag (CCNL), in Südtirol häufig ergänzt durch Landes- oder Betriebsabkommen. Er regelt Einstufung, Mindestlöhne, Zulagen, Arbeitszeit und Urlaub. Die Abrechnungen werden im einheitlichen Arbeitsbuch (Libro Unico del Lavoro) dokumentiert.
Aus der Abrechnung ergeben sich die Sozialbeiträge, die Steuereinbehalte und die Rückstellung für die Abfertigung (TFR). Die Beiträge werden monatlich an das Nationalinstitut für soziale Fürsorge (INPS) gemeldet und zusammen mit den Steuern über den Vordruck F24 entrichtet.
Meldungen an INPS, INAIL und Arbeitsamt
Jede Anstellung, Änderung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss vorab bzw. innerhalb kurzer Fristen elektronisch gemeldet werden (comunicazione obbligatoria). Für die Unfallversicherung beim INAIL ist eine jährliche Selbstberechnung der Prämie (autoliquidazione) erforderlich, bei der die Tätigkeit richtig eingestuft sein muss.
Nach Ablauf des Jahres erstellen wir die erforderlichen Jahresmeldungen, darunter die Einheitsbescheinigungen (Certificazione Unica) und das Modell 770. Wir stimmen die Daten mit der Lohnverrechnung und Buchhaltung ab.
- Monatliche Beitragsmeldungen an das INPS
- Selbstberechnung der INAIL-Prämie
- Pflichtmeldungen bei Beginn, Änderung und Ende
- Certificazione Unica und Modell 770
- Zusatzvorsorge, in Südtirol etwa über den Laborfonds
Beratung bei Anstellung und Vertragsgestaltung
Vor einer Anstellung stellen sich viele Fragen: befristet oder unbefristet, Vollzeit oder Teilzeit, Lehrvertrag, Saisonvertrag oder freie Mitarbeit. Jede Vertragsform hat eigene Voraussetzungen und Grenzen, etwa bei der Dauer und der Verlängerung befristeter Verträge. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und berechnen die voraussichtlichen Kosten.
Für bestimmte Personengruppen oder Regionen gibt es immer wieder Beitragsbegünstigungen und Förderungen bei Neueinstellungen. Ob diese für Sie in Frage kommen, prüfen wir im Einzelfall vor der Anstellung, denn oft müssen die Voraussetzungen schon beim Vertragsabschluss erfüllt sein.
Besondere Situationen
Gerade in Südtirol spielen Saisonarbeit im Tourismus und in der Landwirtschaft eine große Rolle. Hinzu kommen Mitarbeitende, die in Österreich oder Deutschland wohnen oder dort zeitweise tätig sind. In solchen Fällen ist zu klären, welches Sozialversicherungsrecht gilt und wo die Löhne zu versteuern sind.
Auch Lohnnebenleistungen wie Gutscheine, Firmenwagen oder Leistungen der betrieblichen Wohlfahrt (welfare aziendale) bieten Gestaltungsmöglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen steuer- und beitragsrechtlich begünstigt sind und wo Grenzen liegen.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Erstgespräch
Wir erfassen Ihre Mitarbeitenden, den anzuwendenden Kollektivvertrag und Ihre bisherigen Abläufe.
Übernahme
Wir übernehmen die Daten vom bisherigen Lohnbüro oder richten die Lohnverrechnung neu ein und klären die Vollmachten bei INPS und INAIL.
Monatlicher Ablauf
Sie melden uns Anwesenheiten und Änderungen, wir erstellen die Abrechnungen, die Meldungen und die Zahlungsvordrucke.
Laufende Beratung
Bei geplanten Anstellungen, Vertragsänderungen oder Kündigungen klären wir mit Ihnen die Möglichkeiten und die voraussichtlichen Kosten. Bitte beziehen Sie uns ein, bevor Sie verbindliche Vereinbarungen treffen.
Häufige Fragen
Antworten zu Anstellungen, Abrechnung und Sozialversicherung.
Wann muss eine Anstellung gemeldet werden?
Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen, also spätestens am Vortag. Ein Mitarbeitender, der ohne Meldung arbeitet, gilt als nicht angemeldet, was zu erheblichen Strafen führen kann. Geben Sie uns deshalb Neueinstellungen so früh wie möglich bekannt.
Was ist die Abfertigung (TFR)?
Die Abfertigung (TFR) ist ein gesetzlicher Vergütungsbestandteil, der während des Arbeitsverhältnisses aufgebaut wird. Wie die Beträge verwaltet und später ausgezahlt werden, hängt unter anderem von der Wahl einer Zusatzvorsorge und den geltenden Regeln ab. Wir berechnen die Ansprüche und erläutern die Möglichkeiten.
Welcher Kollektivvertrag gilt für meinen Betrieb?
Das richtet sich in erster Linie nach Ihrer Tätigkeit und Branche, teilweise auch nach Ihrer Verbandszugehörigkeit. Die Wahl hat Auswirkungen auf Löhne, Zulagen und Beiträge. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Vertrag passt.
Können Sie Mitarbeitende mit Wohnsitz im Ausland abrechnen?
Ja. Bei Grenzgängern und Mitarbeitenden, die zeitweise im Ausland arbeiten, klären wir die Zuständigkeit für Sozialversicherung und Steuern nach EU-Recht und den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Abrechnung richten wir entsprechend ein.
Wie können wir Sie unterstützen?
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.
