Steuerberatung
Steuern & Buchhaltung
Wir führen Ihre Buchhaltung und Steuerregister, erstellen laufende Meldungen und bereiten Steuerzahlungen vor. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Abschluss und Planung.
Leistungsbereich Steuerberatung
Das ist für Sie wichtig
Eine sorgfältige Buchhaltung liefert die Zahlen für Mehrwertsteuerabrechnungen, Jahresabschluss und unternehmerische Entscheidungen. Wir verbinden die laufende Erfassung mit einem geordneten Belegfluss und klaren Zuständigkeiten.
Wir stimmen den Umfang der Betreuung auf Ihren Betrieb ab. Ob wir die gesamte Buchhaltung übernehmen oder mit Ihrer internen Verwaltung zusammenarbeiten: Gemeinsam legen wir fest, welche Daten wann benötigt werden.
Beratung anfragen
Buchführung nach italienischem Recht
Je nach Rechtsform und Umsatz gilt die ordentliche Buchführung (contabilità ordinaria) oder die vereinfachte Buchführung (contabilità semplificata). Kapitalgesellschaften sind stets zur ordentlichen Buchführung verpflichtet, Einzelunternehmen und Personengesellschaften können unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen vereinfacht buchen. Für Steuerpflichtige in der Pauschalregelung (regime forfettario) gelten nochmals erleichterte Regeln.
Die Wahl des Systems hat Folgen für die Gewinnermittlung, für die Pflichten und für den Aufwand. Wir prüfen mit Ihnen, welche Buchführungsart für Sie gilt oder sinnvoll ist, und begleiten einen Wechsel, wenn sich Ihre Situation ändert.
Mehrwertsteuer: Register und Abrechnungen
Ein- und Ausgangsrechnungen werden in den Mehrwertsteuerregistern erfasst. Daraus ergibt sich die periodische Mehrwertsteuerabrechnung (liquidazione IVA), die je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich erfolgt. Die ermittelte Zahllast wird mit dem Zahlungsvordruck F24 entrichtet, die Daten der Abrechnungen werden zusätzlich elektronisch an die Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) gemeldet.
Fehler entstehen häufig bei Sonderfällen: bei der Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge), bei Geschäften mit dem Ausland, bei teilweise nicht abziehbarer Vorsteuer oder bei der gespaltenen Zahlung (Split Payment) gegenüber öffentlichen Auftraggebern. Wir achten darauf, dass diese Fälle richtig behandelt werden.
Elektronische Rechnung und digitale Archivierung
Elektronische Rechnungen und ihre gesetzeskonforme digitale Aufbewahrung gehören in Italien für viele Unternehmen zum Alltag. Wir prüfen, welche Pflichten für Ihre Tätigkeit gelten, und berücksichtigen besondere Regeln etwa für Gesundheitsleistungen oder grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle.
Wir helfen Ihnen, einen praktikablen Ablauf einzurichten: von der passenden Software über die Empfängerkennung bis zur Weiterleitung der Belege an uns. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Ausstellung und Kontrolle der Rechnungen.
- Einrichtung des elektronischen Rechnungsflusses
- Kontrolle von Steuersätzen, Befreiungen und Pflichtangaben
- Abgleich mit dem Steuerportal der Agentur der Einnahmen
- Gesetzeskonforme digitale Archivierung
Periodische Meldungen und Zahlungen
Neben der Mehrwertsteuer fallen im Jahresverlauf weitere Meldungen und Zahlungen an, etwa Steuervorauszahlungen, Einbehalte auf Honorare und je nach Tätigkeit Meldungen zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr (Intrastat). Wir führen einen Fristenkalender für Sie und bereiten die Zahlungen rechtzeitig vor.
Kommt es doch einmal zu einem Versäumnis, lässt sich dieses oft über die freiwillige Berichtigung (ravvedimento operoso) mit reduzierten Strafen bereinigen. Wir sagen Ihnen, was in diesem Fall zu tun ist.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Bestandsaufnahme
Wir klären Rechtsform, Buchführungsart, Mehrwertsteuerperiode und die vorhandenen Abläufe in Ihrem Betrieb.
Abläufe einrichten
Wir legen fest, wie Belege und Rechnungen zu uns kommen, und richten bei Bedarf die elektronische Rechnung neu ein.
Laufende Betreuung
Wir buchen, führen die Register, erstellen die Abrechnungen und bereiten die Zahlungen termingerecht vor.
Regelmäßige Abstimmung
Wir besprechen mit Ihnen die Zahlen, offene Punkte und anstehende Fristen und weisen auf Handlungsbedarf hin.
Häufige Fragen
Unterlagen, Fristen und digitale Abläufe: Antworten zur laufenden Buchhaltung.
Muss ich monatlich oder vierteljährlich abrechnen?
Das hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Umsatz ab. Unterhalb einer gesetzlich festgelegten Umsatzgrenze ist die vierteljährliche Abrechnung möglich, auf die zu zahlende Steuer kommt dann ein geringer Zinsaufschlag. Wir prüfen, welche Variante für Sie gilt und sinnvoll ist.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Elektronische Rechnungen erhalten wir in der Regel direkt über das Steuerportal oder Ihre Software. Von Ihnen benötigen wir vor allem Kontoauszüge, Belege ohne elektronische Rechnung, Verträge und Informationen zu besonderen Geschäftsvorfällen. Wir vereinbaren einen festen Rhythmus für die Übermittlung.
Was passiert, wenn eine Rechnung vom SdI abgelehnt wird?
Eine abgelehnte Rechnung gilt als nicht ausgestellt. Sie muss korrigiert und innerhalb der vorgesehenen Frist erneut übermittelt werden. Wir prüfen den Ablehnungsgrund und helfen Ihnen bei der Korrektur.
Können Sie auch mit meiner bestehenden Buchhaltungssoftware arbeiten?
In vielen Fällen ja. Wir prüfen, ob ein Datenaustausch möglich ist, oder schlagen Ihnen eine Lösung vor, die gut zu unseren Abläufen passt. Ziel ist, dass Daten nicht doppelt erfasst werden müssen.
Wie können wir Sie unterstützen?
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.
