Steuerberatung
Umstrukturierung & Unternehmensnachfolge
Wir planen Umwandlungen, Einbringungen und Verschmelzungen steuerlich sorgfältig und begleiten die Übergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation.
Leistungsbereich Steuerberatung
Das ist für Sie wichtig
Eine neue Rechtsform, die Zusammenführung von Gesellschaften oder die Übergabe an die nächste Generation verändern auch die steuerliche Situation. Wir prüfen die Auswirkungen, bevor Sie sich auf eine Struktur festlegen.
Wir vergleichen die steuerlichen Gestaltungswege und stimmen sie mit Ihren wirtschaftlichen Zielen ab. Bewertungen, Verträge und notarielle Schritte beziehen wir von Beginn an in die Planung ein.
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Umwandlungen und Einbringungen
Das italienische Steuerrecht sieht für viele Umstrukturierungen eine steuerneutrale Durchführung vor. Dazu gehören die formwechselnde Umwandlung (trasformazione), die Verschmelzung (fusione), die Spaltung (scissione) sowie die Einbringung eines Betriebs (conferimento d’azienda) in eine Gesellschaft. Stille Reserven werden dabei grundsätzlich nicht aufgedeckt, sondern auf die neue Struktur übertragen.
Neutral heißt aber nicht folgenlos. Zu beachten sind etwa die Übertragung von Verlustvorträgen, die bei Verschmelzungen nur eingeschränkt möglich ist, die indirekten Steuern auf die Übertragung und die spätere Besteuerung beim Verkauf der erhaltenen Anteile.
- Einbringung eines Einzelbetriebs in eine Gesellschaft
- Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften
- Einbringung von Betrieben und Betriebszweigen
- Anteilstausch und Aufbau von Holdingstrukturen
Unternehmensnachfolge in der Familie
Bei der Übertragung von Betrieben oder Beteiligungen innerhalb der Familie können Begünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer greifen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Art der Übertragung und Rechtsform. Wir prüfen insbesondere Empfängerkreis, Beteiligungsverhältnisse und die anschließend einzuhaltenden Bedingungen.
Für die Regelung zwischen mehreren Kindern bietet das italienische Recht unter anderem den Familienpakt (patto di famiglia), mit dem ein Unternehmen zu Lebzeiten an einen Nachfolger übergeben und die übrigen Pflichtteilsberechtigten abgefunden werden. Ob dieses Instrument, eine Schenkung oder eine Holdinglösung besser passt, hängt von der Familie und vom Unternehmen ab.
Verkauf und Übergabe an Dritte
Gibt es keine Nachfolge in der Familie, kommt der Verkauf an Mitarbeitende, Partner oder Investoren in Betracht. Steuerlich ist entscheidend, ob ein Betrieb (cessione d’azienda) oder Gesellschaftsanteile (cessione di partecipazioni) verkauft werden, denn Veräußerungsgewinne und indirekte Steuern werden jeweils unterschiedlich behandelt.
Oft lohnt es sich, die Struktur einige Zeit vor dem Verkauf anzupassen, etwa durch eine Holding oder die Trennung von Immobilien und Betrieb. Wir prüfen solche Schritte früh genug, damit sie wirtschaftlich begründet und nicht als missbräuchlich angreifbar sind.
Rechtssicherheit und Missbrauchsverbot
Das italienische Steuerrecht kennt ein allgemeines Verbot des Rechtsmissbrauchs (abuso del diritto). Gestaltungen, die vor allem einen Steuervorteil bezwecken und keine wirtschaftliche Substanz haben, kann die Finanzverwaltung nicht anerkennen. Jede Umstrukturierung sollte daher nachvollziehbare unternehmerische Gründe haben, die auch dokumentiert sind.
Bei Unsicherheit kann vorab eine verbindliche Anfrage an die Agentur der Einnahmen (interpello) gestellt werden. Wir beurteilen, wann dieser Schritt sinnvoll ist, und bereiten die Anfrage vor.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Ziele und Ausgangslage
Wir besprechen mit Ihnen, was erreicht werden soll, und erfassen Struktur, Beteiligungen, Immobilien und familiäre Situation.
Varianten prüfen
Wir vergleichen mögliche Wege mit ihren steuerlichen Folgen, Kosten und Risiken und berücksichtigen die Bindungsfristen.
Umsetzung
Gemeinsam mit Notar und Unternehmensberatung setzen wir den gewählten Weg um und kümmern uns um Erklärungen und Meldungen.
Nachbetreuung
Wir besprechen die nach der Umsetzung einzuhaltenden Bedingungen und legen mit Ihnen fest, wie relevante Fristen und Änderungen überwacht werden.
Häufige Fragen
Antworten zur Vorbereitung und steuerlichen Gestaltung einer Übergabe.
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Möglichst einige Jahre vor der geplanten Übergabe. Viele Gestaltungen brauchen Zeit, etwa der Aufbau einer Holding oder die Vorbereitung des Nachfolgers, und manche Begünstigungen sind an Haltefristen gebunden. Eine frühe Planung lässt mehr Möglichkeiten offen.
Ist die Übergabe an meine Kinder steuerfrei?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übertragung eines Betriebs oder einer Kontrollbeteiligung an Nachkommen von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Die Begünstigten müssen dafür unter anderem Betrieb bzw. Kontrolle über mehrere Jahre beibehalten. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, prüfen wir genau.
Was passiert mit den Verlustvorträgen bei einer Verschmelzung?
Verluste der beteiligten Gesellschaften können nach einer Verschmelzung nur unter bestimmten Bedingungen weiter genutzt werden, die eine missbräuchliche Nutzung verhindern sollen. Wir prüfen diese Bedingungen vorab, weil sie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beeinflussen können.
Wie berücksichtigen Sie Erben oder Vermögen im Ausland?
Wenn Familienmitglieder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen oder Vermögen dort liegt, können mehrere Staaten Erbschafts- oder Schenkungssteuer erheben. Wir klären, welche Regeln gelten, und stimmen uns über das ECOVIS-Netzwerk mit Beratern im jeweiligen Land ab.
Wie können wir Sie unterstützen?
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.
