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Erneuerbare Energien

Wir begleiten Betreiber von Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen sowie Energiegemeinschaften bei wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen, von der Planung bis zum laufenden Betrieb.

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Das ist für Sie wichtig

Wer Strom erzeugt, selbst verbraucht, verkauft oder gemeinschaftlich nutzt, muss unterschiedliche steuerliche Fragen klären. Wir prüfen, welche Folgen das gewählte Modell für Einkünfte, Mehrwertsteuer, Abschreibung und Förderung hat.

Wir betreuen Unternehmen, Landwirte, Genossenschaften und Private, die Energie erzeugen, verbrauchen oder teilen. Dabei arbeiten wir mit Technikern und Planern zusammen und kümmern uns um den steuerlichen und wirtschaftlichen Teil.

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Erneuerbare Energien

Photovoltaikanlagen

Ob eine Photovoltaikanlage steuerlich relevant ist, hängt davon ab, wer sie betreibt, wie groß sie ist und was mit dem Strom geschieht. Eine kleine Anlage für den Eigenverbrauch eines Haushalts wird anders behandelt als eine Anlage, deren Strom überwiegend verkauft wird. Für Unternehmen ist die Anlage meist ein Betriebsvermögen, das abgeschrieben wird.

In der Landwirtschaft kann die Stromerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen als landwirtschaftliche Tätigkeit gelten und begünstigt besteuert werden. Wir prüfen vor der Investition, wie die Anlage steuerlich einzuordnen ist, und berücksichtigen dabei auch Fragen zum Kataster und zur Gemeindeimmobiliensteuer.

Wasserkraftwerke

Kleine und mittlere Wasserkraftwerke werden in Südtirol häufig von Gemeinden, Genossenschaften, Familien oder Unternehmen betrieben. Sie benötigen eine Konzession des Landes, an die Gebühren und Auflagen geknüpft sind, und erfordern hohe Anfangsinvestitionen mit langen Laufzeiten.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsrechnung, der Abschreibung der Anlagen und der laufenden Buchhaltung. Bei Gesellschaften mit mehreren Beteiligten kümmern wir uns auch um Gesellschaftsverträge, Gewinnverteilung und Jahresabschluss.

Erneuerbare Energiegemeinschaften

Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (Comunità Energetica Rinnovabile, CER) ist ein Zusammenschluss von Bürgern, Unternehmen, Vereinen oder Gemeinden, die vor Ort erzeugten Strom gemeinsam nutzen. Für die gemeinsam genutzte Energie gibt es eine staatliche Förderung, die über den Energiedienstleister GSE (Gestore dei Servizi Energetici) abgewickelt wird.

Die Gemeinschaft braucht eine eigene Rechtsform, etwa einen Verein oder eine Genossenschaft, eine Satzung und klare Regeln, wie die Förderung unter den Mitgliedern verteilt wird. Wir beraten Sie bei Gründung und Satzung, klären die steuerliche Behandlung der Förderbeträge und übernehmen Buchhaltung und Abrechnung.

  • Wahl der Rechtsform und Satzung
  • Steuerliche Behandlung der Förderung
  • Abrechnung und Verteilung an die Mitglieder

Förderungen, Einspeisung und Abrechnung

Strom, der ins Netz eingespeist wird, kann auf unterschiedliche Weise vergütet werden, etwa über die Abnahme durch den GSE oder über den Verkauf an Händler. Daneben gibt es Investitionsförderungen, Steuergutschriften und Landesbeiträge, deren Bedingungen sich regelmäßig ändern und die sich teilweise gegenseitig ausschließen.

Wir prüfen, welche Förderungen für Ihr Projekt in Frage kommen und wie sie zusammenwirken. In der laufenden Abrechnung achten wir darauf, dass Einspeisevergütungen, Förderungen und Mehrwertsteuer richtig erfasst werden und dass Meldepflichten gegenüber den zuständigen Stellen eingehalten werden.

Schritt für Schritt

So arbeiten wir zusammen

1

Projekt besprechen

Wir klären mit Ihnen und Ihren Technikern, welche Anlage geplant ist, wer sie betreibt und wie der Strom genutzt werden soll.

2

Steuern und Förderungen prüfen

Wir ordnen das Projekt steuerlich ein und zeigen, welche Förderungen in Frage kommen und welche Fristen dabei gelten.

3

Struktur aufsetzen

Bei Bedarf gründen wir die passende Gesellschaft oder Gemeinschaft und richten Buchhaltung und Abrechnung ein.

4

Laufender Betrieb

Wir übernehmen Buchhaltung, Meldungen und Abschluss und behalten Änderungen bei Förderungen und Vorschriften im Blick.

Häufige Fragen

Antworten zu Photovoltaik, Energiegemeinschaften und Rechtsformen.

Ihre Frage ist nicht dabei?+39 0473 200 852
Muss ich für meine private Photovoltaikanlage Steuern zahlen?

Das hängt von der Nutzung der Anlage und der Art der Vergütung ab. Auch bei privaten Anlagen können Zahlungen für eingespeisten Strom steuerlich relevant sein. Wir prüfen die Verträge und Abrechnungen und klären Ihre Erklärungspflichten.

Kann mein Betrieb Mitglied einer Energiegemeinschaft werden?

Für die Teilnahme gelten Vorgaben zum Kreis der berechtigten Unternehmen, ihrer Tätigkeit und zur jeweiligen Konfiguration der Energiegemeinschaft. Wir prüfen diese Voraussetzungen gemeinsam mit den technischen Fachleuten, bevor Sie beitreten.

Wie wird die Förderung einer Energiegemeinschaft besteuert?

Das hängt von der Rechtsform der Gemeinschaft und davon ab, wie die Beträge an die Mitglieder weitergegeben werden. Bei Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden kann die Behandlung unterschiedlich sein. Wir klären das bei der Gründung und berücksichtigen es in der Satzung.

Welche Rechtsform eignet sich für ein Wasserkraftwerk mit mehreren Beteiligten?

In Frage kommen vor allem Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Entscheidend sind Zahl und Art der Beteiligten, die Finanzierung, die Haftung und die gewünschte Gewinnverteilung. Wir vergleichen die Varianten mit Ihnen und begleiten die Gründung.

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