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Hoch- und Tiefbau

Wir unterstützen Bauunternehmen bei Buchhaltung, Projektabrechnung und Personal. Besonderes Augenmerk gilt der Mehrwertsteuer, laufenden Aufträgen und den Nachweisen für Auftraggeber.

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Das ist für Sie wichtig

Im Hoch- und Tiefbau laufen Aufträge oft über mehrere Monate oder Jahre. Abschlagszahlungen, Sicherheitseinbehalte, Nachträge und Subunternehmer machen die Abrechnung anspruchsvoll, und bei der Mehrwertsteuer gelten im Bauwesen eigene Regeln.

Wir betreuen Bauunternehmen, Baunebengewerbe und Bauträger in Südtirol. Neben Buchhaltung und Lohnverrechnung unterstützen wir Sie bei Projektabrechnung, Steuerboni Ihrer Kunden und den Unterlagen, die öffentliche Ausschreibungen verlangen.

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Hoch- und Tiefbau

Mehrwertsteuer im Bauwesen

Erbringen Subunternehmer Bauleistungen für ein anderes Bauunternehmen, gilt in Italien in vielen Fällen die Umkehr der Steuerschuld (reverse charge). Der Subunternehmer stellt seine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus, der Auftraggeber berechnet und meldet sie selbst. Ob eine Leistung darunter fällt, hängt von der Art der Arbeiten und von der Stellung der Beteiligten ab.

Bei Aufträgen der öffentlichen Hand wird die Mehrwertsteuer häufig direkt vom Auftraggeber an den Staat bezahlt (split payment). Hinzu kommen unterschiedliche Steuersätze, etwa für Arbeiten an Wohngebäuden. Wir prüfen Ihre Rechnungen und Verträge und sorgen dafür, dass Sie den richtigen Steuersatz und das richtige Verfahren anwenden.

  • Reverse Charge bei Subunternehmerleistungen
  • Split Payment bei öffentlichen Auftraggebern
  • Steuersätze für Wohnbau und Sanierung

Baustellen- und Projektabrechnung

Eine Auswertung je Baustelle zeigt, wie sich Kosten und Erlöse entwickeln. Wir unterstützen bei der Zuordnung von Material, Personal, Maschinen und Subunternehmerleistungen und beim Vergleich mit Ihrer Kalkulation.

Für die Bilanz müssen Aufträge, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen sind, bewertet werden. Bei länger laufenden Aufträgen gelten dafür eigene Bewertungsregeln. Eine sorgfältige Bewertung verhindert, dass Gewinne zu früh oder zu spät ausgewiesen werden.

Steuerboni bei Sanierungen

Viele Ihrer Kunden nutzen steuerliche Begünstigungen für Sanierung, Energieeffizienz oder Erdbebensicherheit. Die Regeln wurden in den letzten Jahren häufig geändert, und die Abzugssätze hängen inzwischen stark von der Art der Immobilie und vom Zeitpunkt der Ausgaben ab.

Für steuerbegünstigte Arbeiten müssen Rechnungsangaben, Zahlungsweise und Nachweise zusammenpassen. Wir klären die steuerlichen Anforderungen und berücksichtigen etwaige Steuereinbehalte der Bank in der Buchhaltung. Technische Voraussetzungen stimmen Sie mit den zuständigen Fachleuten ab.

Personal, Nachweise und Ausschreibungen

Bauunternehmen brauchen laufend Nachweise über ihre ordnungsgemäße Lage, etwa die Bestätigung der Beitragslage (DURC) gegenüber Sozialversicherung und Bauarbeiterkasse (Cassa Edile). Für öffentliche Ausschreibungen werden zusätzlich Bilanzen, Erklärungen und Bescheinigungen verlangt.

Unsere Lohnverrechnung kennt die Kollektivverträge im Bauwesen, die Meldungen an die Bauarbeiterkasse und die Besonderheiten bei Außendienst und Baustellenzulagen. Für Ausschreibungen stellen wir die steuerlichen und wirtschaftlichen Unterlagen rechtzeitig bereit.

Schritt für Schritt

So arbeiten wir zusammen

1

Analyse der Auftragsstruktur

Wir sehen uns an, für wen Sie arbeiten, mit welchen Subunternehmern und mit welchen Vertragsformen. Daraus ergibt sich die steuerliche Behandlung Ihrer Umsätze.

2

Projektstruktur aufsetzen

Wir legen gemeinsam fest, wie Kosten und Erlöse den Baustellen zugeordnet und in regelmäßigen Abständen ausgewertet werden.

3

Laufende Betreuung

Wir übernehmen Buchhaltung, Lohnverrechnung und Meldungen und stellen Nachweise und Unterlagen bereit, wenn Auftraggeber sie verlangen.

4

Abschluss und Planung

Zum Jahresende bewerten wir laufende Aufträge, erstellen Abschluss und Erklärungen und besprechen mit Ihnen Auftragslage und Liquidität.

Häufige Fragen

Antworten zu Rechnungen, Bauaufträgen und Ausschreibungen.

Ihre Frage ist nicht dabei?+39 0473 200 852
Wann muss ich als Subunternehmer ohne Mehrwertsteuer abrechnen?

Wenn Sie Bauleistungen für ein anderes Unternehmen erbringen, das selbst im Baubereich tätig ist, gilt häufig die Umkehr der Steuerschuld. Entscheidend sind die Art der Arbeiten und die Vertragsbeziehung. Im Zweifel prüfen wir den Vertrag, bevor Sie die erste Rechnung stellen.

Was muss auf meiner Rechnung stehen, damit mein Kunde den Bonus bekommt?

Die Rechnung muss die Arbeiten und die Immobilie eindeutig beschreiben, und die Zahlung muss meist über eine eigene Überweisungsart erfolgen. Je nach Bonus kommen weitere Unterlagen hinzu, etwa technische Bescheinigungen. Wir sagen Ihnen, welche Angaben für den jeweiligen Bonus nötig sind.

Wie werden halbfertige Baustellen in der Bilanz bewertet?

Die Bewertung richtet sich nach den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften, den Vertragsbedingungen und der Verlässlichkeit der Schätzungen. Die Laufzeit allein entscheidet nicht über die Methode. Wir prüfen insbesondere die Voraussetzungen der Bewertung nach Leistungsfortschritt und stimmen die benötigten Angaben mit Ihrer Bauleitung ab.

Welche Unterlagen brauche ich für eine öffentliche Ausschreibung?

Das hängt von der Ausschreibung ab. Häufig verlangt werden Bilanzen der letzten Jahre, Nachweise über Steuern und Beiträge, Erklärungen zur Zuverlässigkeit des Unternehmens und gegebenenfalls Qualifikationen für bestimmte Arbeiten. Wir stellen die Unterlagen zusammen, die in unseren Bereich fallen.

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