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Forfettario-Regime
Das Forfettario-Regime vereinfacht viele steuerliche Pflichten. Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob die Pauschalregelung zu Ihren Kosten, Beiträgen und Zukunftsplänen passt.
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Das ist für Sie wichtig
Viele Einzelunternehmer und Freiberufler in Italien nutzen die Pauschalregelung. Statt des progressiven Einkommensteuertarifs zahlen sie eine Ersatzsteuer auf einen pauschal ermittelten Gewinn, stellen Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus und haben deutlich weniger Buchhaltungspflichten.
Die Regelung hat aber klare Grenzen und Ausschlussgründe, und sie ist nicht in jedem Fall die günstigste Wahl. Wir begleiten Gründer, Handwerker, Händler, Freiberufler und Nebenerwerbstätige in Südtirol bei der Entscheidung, bei den laufenden Pflichten und beim Übergang in die ordentliche Besteuerung.
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So funktioniert die Pauschalregelung
Der Gewinn wird nicht aus den tatsächlichen Kosten ermittelt, sondern aus den Einnahmen multipliziert mit einem Rentabilitätskoeffizienten, der je nach Tätigkeit festgelegt ist. Abgezogen werden nur die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Auf den so ermittelten Betrag fällt eine Ersatzsteuer von 15 Prozent an, für neue Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten fünf Jahren 5 Prozent.
Rechnungen werden ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, im Gegenzug können Sie die Vorsteuer auf Ihre Einkäufe nicht abziehen. Auch Pauschalisten müssen ihre Rechnungen elektronisch ausstellen und empfangen.
Voraussetzungen und Ausschlussgründe
Die wichtigste Voraussetzung ist die Umsatzgrenze: Die Einnahmen des Vorjahres dürfen 85.000 Euro nicht übersteigen. Daneben gibt es Ausschlussgründe, die oft übersehen werden, etwa bestimmte Beteiligungen an Gesellschaften, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über einer gesetzlichen Grenze oder eine Tätigkeit überwiegend für den früheren Arbeitgeber.
Wer die Regelung anwendet, obwohl ein Ausschlussgrund vorliegt, riskiert Nachzahlungen von Einkommensteuer und Mehrwertsteuer samt Zinsen und Strafen. Wir prüfen die Voraussetzungen vor dem Start und jedes Jahr erneut.
- Umsatzgrenze des Vorjahres
- Beteiligungen an Gesellschaften
- Gleichzeitige Einkünfte als Arbeitnehmer
- Tätigkeit für frühere Arbeitgeber
Umsatzgrenzen im Blick behalten
Wer die maßgebliche Grenze für den Verbleib überschreitet, muss den Wechsel in die reguläre Besteuerung vorbereiten. Bei Einnahmen über 100.000 Euro gelten unterschiedliche Zeitpunkte: Die reguläre Einkommensermittlung betrifft das gesamte laufende Jahr, die Mehrwertsteuer grundsätzlich bereits den Umsatz, dessen Zahlung die Grenze überschreiten lässt.
Deshalb lohnt es sich, die Einnahmen unterjährig zu verfolgen, besonders bei größeren Aufträgen gegen Jahresende. Wir behalten Ihre Umsätze mit Ihnen im Blick und bereiten den Wechsel vor, bevor er überraschend kommt.
Ist die Pauschalregelung für Sie die richtige Wahl?
Ob sich die Pauschalregelung lohnt, hängt vom Verhältnis zwischen tatsächlichen Kosten und pauschalem Kostenanteil ab. Hinzu kommen Investitionen, nicht abziehbare Vorsteuer, Sozialbeiträge und weitere Einkünfte. Wir vergleichen die Gesamtbelastung anhand Ihrer Zahlen.
Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch und berücksichtigen dabei auch Sozialversicherungsbeiträge, Familiensituation und Ihre Pläne für die nächsten Jahre.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Erstgespräch
Wir besprechen Ihre Tätigkeit, Ihre erwarteten Einnahmen und Kosten und Ihre persönliche Situation.
Prüfung und Vergleich
Wir prüfen die Voraussetzungen und vergleichen die voraussichtliche Belastung im Forfettario-Regime mit der regulären Besteuerung.
Start und laufende Betreuung
Wir übernehmen die Anmeldungen, richten die elektronische Rechnung ein und erstellen jährlich Ihre Steuererklärung.
Jährlicher Check
Jedes Jahr prüfen wir, ob die Regelung noch passt, und bereiten bei Bedarf rechtzeitig den Wechsel vor.
Häufige Fragen
Antworten zu Voraussetzungen, Kostenabzug und Wechsel der Besteuerung.
Kann ich die Pauschalregelung neben meiner Anstellung nutzen?
Grundsätzlich ja, solange Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Vorjahr eine gesetzliche Grenze nicht überschritten haben und Sie nicht überwiegend für Ihren aktuellen oder früheren Arbeitgeber tätig sind. Die genauen Bedingungen prüfen wir anhand Ihrer Lohnunterlagen.
Was passiert, wenn ich mitten im Jahr über 100.000 Euro komme?
Bei Einnahmen über 100.000 Euro endet das Forfettario-Regime bereits im laufenden Jahr. Für die Einkommensteuer ist das gesamte Jahr nach den regulären Regeln zu behandeln. Mehrwertsteuer fällt grundsätzlich bereits für den Umsatz an, dessen Zahlung die Grenze überschreiten lässt. Wir klären die nötigen Rechnungsanpassungen und Buchführungspflichten.
Kann ich als Pauschalist Kosten absetzen?
Die tatsächlichen Kosten spielen für die Gewinnermittlung keine Rolle, weil der Gewinn pauschal aus den Einnahmen berechnet wird. Abziehbar sind nur die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Belege sollten Sie trotzdem aufbewahren, etwa für einen späteren Wechsel.
Gilt der Steuersatz von 5 Prozent auch für mich?
Der ermäßigte Satz ist für neu begonnene Tätigkeiten vorgesehen und an Bedingungen geknüpft, unter anderem darf die neue Tätigkeit keine bloße Fortsetzung einer früheren Tätigkeit oder Anstellung sein. Wir prüfen vor dem Start, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Branchen
Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen aus vielen weiteren Bereichen.
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