Branchen
E-Commerce & Onlinehandel
Wir unterstützen Onlineshops und Marktplatzhändler bei Buchhaltung und Mehrwertsteuer. Dabei betrachten wir Verkaufsländer, Lagerstandorte und Zahlungsflüsse gemeinsam.
Branche
Das ist für Sie wichtig
Mit dem Onlinehandel entstehen schnell grenzüberschreitende Steuerfragen. Wir klären, welche Regeln für Ihre Produkte und Absatzländer gelten und wie sich Bestellungen, Gebühren und Auszahlungen nachvollziehbar erfassen lassen.
Wir betreuen Südtiroler Händler, Hersteller und Dienstleister, die über einen eigenen Shop oder über Marktplätze verkaufen. Unser Ziel ist eine Buchhaltung, die mit dem Geschäft mitwächst, und eine Mehrwertsteuer, die in allen Ländern korrekt erklärt wird.
Beratung anfragen
Versandhandel in der EU und OSS
Bei grenzüberschreitenden Verkäufen an Privatkunden ist zu prüfen, ob die Mehrwertsteuer des Kundenlandes anzuwenden ist. Dabei können eine EU-weite Umsatzschwelle und besondere Voraussetzungen eine Rolle spielen. Wir beurteilen Warenverkäufe und digitale Leistungen gemeinsam und prüfen, welches Verfahren für Ihr Unternehmen passt.
Statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen, können Sie das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) nutzen. Sie melden und bezahlen die ausländische Mehrwertsteuer dann vierteljährlich über ein Portal in Italien. Wir richten das Verfahren ein, hinterlegen die richtigen Steuersätze je Land und übernehmen die Meldungen.
- Überwachung der EU-Umsatzschwelle
- Registrierung und Quartalsmeldungen im OSS
- Steuersätze je Land und Produktgruppe
Verkäufe über Amazon und andere Marktplätze
Marktplätze verändern die steuerliche Lage. In bestimmten Fällen gilt die Plattform selbst als Verkäufer gegenüber dem Endkunden, etwa bei Waren von Händlern außerhalb der EU. Plattformen melden außerdem die Umsätze ihrer Verkäufer an die Steuerbehörden, sodass Ihre Erklärungen mit diesen Daten übereinstimmen sollten.
Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn der Marktplatz Ihre Ware in Lagern in anderen Ländern aufbewahrt. Ein Lager im Ausland kann dort eine eigene Registrierung für die Mehrwertsteuer erforderlich machen, die das OSS-Verfahren nicht abdeckt. Wir prüfen Ihr Lager- und Versandmodell und klären, wo Pflichten entstehen.
Rechnungen, Belege und Zahlungsflüsse
In Italien werden Rechnungen grundsätzlich elektronisch über das staatliche Austauschsystem (Sistema di Interscambio) ausgestellt. Für Verkäufe an Privatkunden im Fernabsatz gelten bei den Belegen eigene Regeln, die richtige Erfassung der Umsätze bleibt aber Pflicht. Gebührenrechnungen von Marktplätzen und Zahlungsanbietern aus dem Ausland müssen ebenfalls korrekt erfasst und gemeldet werden.
Eine große Herausforderung ist der Abgleich: Bestellungen, Rücksendungen, Gutschriften und Auszahlungen von PayPal, Stripe oder Amazon laufen selten eins zu eins auf das Bankkonto. Wir helfen Ihnen, Schnittstellen und Exporte so zu nutzen, dass die Buchhaltung vollständig und nachvollziehbar bleibt.
Verkäufe außerhalb der EU und digitale Leistungen
Lieferungen in die Schweiz oder in andere Drittländer sind Ausfuhren, für die Zollnachweise und gegebenenfalls Einfuhrabgaben im Zielland eine Rolle spielen. Für Waren mit geringem Wert, die aus Drittländern in die EU geliefert werden, gibt es ein eigenes Verfahren (IOSS).
Digitale Leistungen und Onlinekurse sind steuerlich nicht einheitlich zu behandeln. Entscheidend sind unter anderem Leistungsart, Automatisierungsgrad und Kundenkreis. Wir prüfen den Leistungsort und die passenden Meldeverfahren für Ihr konkretes Angebot.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Geschäftsmodell verstehen
Wir klären, was Sie über welche Kanäle an wen verkaufen und wo Ihre Ware gelagert wird.
Steuerliche Einordnung
Daraus leiten wir ab, in welchen Ländern Pflichten bestehen und welche Verfahren Sie nutzen sollten.
Systeme verbinden
Gemeinsam richten wir Exporte aus Shop, Marktplatz und Zahlungsanbietern so ein, dass wir sie regelmäßig verbuchen können.
Laufende Meldungen
Wir übernehmen Buchhaltung, Mehrwertsteuer und OSS-Meldungen und informieren Sie, wenn neue Schwellen oder Länder hinzukommen.
Häufige Fragen
Antworten zu Auslandsverkäufen, Marktplätzen und Zahlungsabgleich.
Muss ich mich in jedem EU-Land registrieren, in das ich verkaufe?
In der Regel nicht. Für Fernverkäufe an Privatkunden genügt meist das OSS-Verfahren, über das Sie die ausländische Mehrwertsteuer gesammelt in Italien erklären. Eine eigene Registrierung im Ausland kann aber nötig werden, wenn Sie dort Ware lagern oder bestimmte andere Umsätze tätigen.
Was passiert, wenn ich die 10.000-Euro-Schwelle überschreite?
Wenn die Schwellenregelung auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, führt ihre Überschreitung grundsätzlich zur Besteuerung im Bestimmungsland. Wir prüfen den maßgeblichen Umsatz, den Umstellungszeitpunkt und die Nutzung des OSS-Verfahrens sowie mögliche Sonderregelungen.
Wie verbuche ich die Auszahlungen von Amazon richtig?
Eine Auszahlung von Amazon ist kein Umsatz, sondern ein Saldo aus Verkäufen, Gebühren, Erstattungen und Rücksendungen. Für eine korrekte Buchhaltung müssen diese Bestandteile getrennt erfasst werden. Wir arbeiten dafür mit den Berichten des Marktplatzes.
Kann ich als Forfettario einen Onlineshop betreiben?
Ja, die Pauschalregelung ist auch für Onlinehändler möglich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Verkäufen ins EU-Ausland gibt es jedoch Besonderheiten bei der Mehrwertsteuer, die man vorab prüfen sollte. Wir klären mit Ihnen, ob die Regelung zu Ihrem Geschäft passt.
Weitere Branchen
Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen aus vielen weiteren Bereichen.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
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