Internationales Steuerrecht
Betriebsstätten & Verrechnungspreise
Wir prüfen, ob Ihre Auslandstätigkeit eine Betriebsstätte begründet, und unterstützen bei der Festlegung und Dokumentation von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen.
Leistungsbereich Internationales Steuerrecht
Das ist für Sie wichtig
Ein Montageeinsatz in Bayern, ein Vertriebsmitarbeiter in Österreich oder ein Lager in der Schweiz: Schon solche Tätigkeiten können im anderen Land eine Betriebsstätte begründen. Die Folge sind Steuerpflichten, Erklärungen und unter Umständen Nachzahlungen im Ausland.
Innerhalb einer Unternehmensgruppe kommt eine zweite Frage hinzu: zu welchen Preisen die Gesellschaften untereinander Waren, Leistungen, Lizenzen oder Darlehen abrechnen. Diese Verrechnungspreise bestimmen, in welchem Land der Gewinn anfällt, und stehen deshalb im Fokus der Finanzverwaltungen.
Beratung anfragen
Wann entsteht eine Betriebsstätte?
Ob eine Betriebsstätte entsteht, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit und den anwendbaren Vorschriften ab. Wir prüfen insbesondere feste Geschäftseinrichtungen, Bau- und Montageprojekte sowie mögliche Ausnahmen für vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten.
Auch ohne eigene Räume kann eine Vertreterbetriebsstätte entstehen, wenn eine Person im anderen Staat regelmäßig Verträge für das Unternehmen abschließt oder maßgeblich vorbereitet. Hier kommt es auf die tatsächlichen Abläufe an, nicht auf die Bezeichnung im Vertrag.
- Mitarbeitende, die dauerhaft im Ausland oder im Homeoffice jenseits der Grenze arbeiten
- Montage- und Baustellen über längere Zeiträume
- Abhängige Vertreter mit Abschlussvollmacht
- Lager, Showrooms oder Serviceniederlassungen
Folgen einer Betriebsstätte
Der Betriebsstätte werden die Gewinne zugerechnet, die sie als eigenständiges Unternehmen erzielt hätte. Diese Gewinne werden im Betriebsstättenstaat besteuert, während der Heimatstaat sie je nach Abkommen freistellt oder die ausländische Steuer anrechnet. Für ausländische Unternehmen mit Betriebsstätte in Italien fallen IRES und IRAP an, verbunden mit Buchführungs- und Erklärungspflichten.
Wird eine Betriebsstätte erst bei einer Prüfung festgestellt, drohen Nachzahlungen, Zinsen und Sanktionen. Eine frühzeitige Prüfung erlaubt es, Abläufe anzupassen oder die Betriebsstätte von Anfang an korrekt zu erfassen.
Verrechnungspreise nach dem Fremdvergleich
Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu Bedingungen abgewickelt werden, die auch unabhängige Dritte vereinbart hätten. Italien orientiert sich dabei an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Typische Themen sind Warenlieferungen, Management- und Serviceumlagen, Lizenzgebühren für Marken und Know-how sowie Zinsen auf Konzerndarlehen.
Für die Angemessenheit braucht es eine nachvollziehbare Methode und Vergleichsdaten. Wir analysieren Funktionen, Risiken und eingesetzte Wirtschaftsgüter der beteiligten Gesellschaften und leiten daraus eine begründete Preisgestaltung ab.
Dokumentation und Schutz vor Sanktionen
Italien sieht eine Verrechnungspreisdokumentation vor, die aus einem Stammdokument für die Gruppe (Masterfile) und einer landesspezifischen Dokumentation besteht. Wird eine formal und inhaltlich geeignete Dokumentation erstellt und dies in der Steuererklärung mitgeteilt, können bei späteren Korrekturen Sanktionen vermieden werden.
Die Dokumentation muss regelmäßig aktualisiert werden. Wir erstellen sie, halten sie aktuell und stimmen sie mit der Dokumentation der ausländischen Gruppengesellschaften ab.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Auslandsaktivitäten, Mitarbeitenden vor Ort und die Leistungsbeziehungen innerhalb der Gruppe.
Risikoanalyse
Wir beurteilen, wo Betriebsstätten bestehen oder drohen und welche Verrechnungspreise kritisch sind.
Lösung und Dokumentation
Wir schlagen Anpassungen bei Verträgen und Abläufen vor, legen Verrechnungspreise fest und erstellen die Dokumentation.
Jährliche Aktualisierung
Wir aktualisieren Analysen und Unterlagen jedes Jahr und begleiten Sie bei Anfragen der Finanzverwaltung.
Häufige Fragen
Antworten zu Auslandseinsätzen und Verrechnungspreisen.
Begründet ein Mitarbeiter im Homeoffice im Ausland eine Betriebsstätte?
Das ist möglich, aber nicht automatisch der Fall. Entscheidend sind unter anderem Dauer, Regelmäßigkeit, die Art der Tätigkeit und ob das Homeoffice auf Wunsch des Unternehmens genutzt wird. Wir prüfen die konkrete Situation und empfehlen gegebenenfalls Anpassungen.
Ab wann wird eine Baustelle im Ausland zur Betriebsstätte?
Die maßgebliche Dauer ergibt sich aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und unterscheidet sich je nach Land. Mehrere Einsätze für dasselbe Projekt können zusammengerechnet werden. Planen Sie längere Einsätze, sollten Sie die Fristen vorab prüfen lassen.
Brauchen auch kleinere Gruppen eine Verrechnungspreisdokumentation?
Auch kleinere Unternehmensgruppen müssen grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen nach dem Fremdvergleich beurteilen. Eine geeignete Dokumentation kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor bestimmten Sanktionen schützen und die Nachvollziehbarkeit bei einer Prüfung verbessern.
Was passiert, wenn beide Staaten denselben Gewinn besteuern?
Eine Verrechnungspreiskorrektur kann dazu führen, dass derselbe Gewinn in zwei Staaten erfasst wird. Wir prüfen mögliche Gegenberichtigungen und die verfügbaren Verständigungs- oder Streitbeilegungsverfahren und stimmen uns mit den Beratern im anderen Land ab.
Wie können wir Sie unterstützen?
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.
