Internationales Steuerrecht
Mehrwertsteuerregistrierung & Fiskalvertretung
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen eine italienische Mehrwertsteuernummer benötigt, und begleiten die Registrierung und laufenden Pflichten. Die Übernahme einer Fiskalvertretung klären wir anhand Ihrer geplanten Tätigkeit.
Leistungsbereich Internationales Steuerrecht
Das ist für Sie wichtig
Ein deutscher Händler verkauft Waren aus einem Lager in Italien, ein österreichischer Veranstalter organisiert eine Messe in Bozen, ein Schweizer Unternehmen liefert Maschinen mit Montage an italienische Kunden. In solchen Fällen kann eine Registrierung für die Mehrwertsteuer (IVA) in Italien nötig sein, obwohl das Unternehmen hier keinen Sitz hat.
Wir klären zunächst, ob eine Registrierung tatsächlich erforderlich ist oder ob etwa das Reverse-Charge-Verfahren greift. Ist sie nötig, übernehmen wir die Anmeldung und kümmern uns um die laufenden Pflichten, damit Sie Ihre Geschäfte in Italien ohne eigene Verwaltung vor Ort abwickeln können.
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Wann ist eine Registrierung nötig?
Viele Leistungen an italienische Unternehmer werden im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet: Der Kunde schuldet die Steuer, eine Registrierung des ausländischen Unternehmens ist dann meist nicht nötig. Anders ist es, wenn das ausländische Unternehmen selbst in Italien steuerbare Umsätze tätigt, für die keine Umkehr der Steuerschuld gilt.
Für Fernverkäufe an Privatkunden in der EU kann das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) eine Registrierung in Italien ersetzen. Für Lagerware, Lieferungen an italienische Privatkunden aus einem italienischen Lager oder bestimmte Veranstaltungsleistungen ist dagegen oft eine eigene Steuernummer erforderlich.
- Warenlager oder Konsignationslager in Italien
- Lieferungen mit Montage oder Installation
- Verkäufe an Privatkunden aus Italien heraus
- Eintrittsberechtigungen zu Messen und Veranstaltungen
- Einkäufe und Weiterverkäufe innerhalb Italiens
Direkte Registrierung oder Fiskalvertreter
Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten können sich in Italien direkt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren (identificazione diretta). Sie können aber auch einen Fiskalvertreter (rappresentante fiscale) bestellen, der die Pflichten in ihrem Namen erfüllt.
Für Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz ist in der Regel ein Fiskalvertreter in Italien erforderlich. Der Fiskalvertreter haftet gemeinsam mit dem vertretenen Unternehmen für die Mehrwertsteuer. Deshalb klären wir vor der Übernahme genau, welche Umsätze geplant sind und welche Unterlagen wir benötigen.
Laufende Pflichten in Italien
Je nach Tätigkeit sind Mehrwertsteuerregister, laufende Abrechnungen, Jahreserklärungen und weitere Meldungen erforderlich. Eine italienische Mehrwertsteuernummer allein begründet für ein nicht in Italien ansässiges oder niedergelassenes Unternehmen keine allgemeine Pflicht zur elektronischen Rechnung über das SdI. Wir prüfen die konkret geltenden Anforderungen.
Wir übernehmen diese Aufgaben, überwachen die Fristen und informieren Sie über Zahlungen. Wird die Tätigkeit in Italien beendet, kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Löschung der Steuernummer.
Vorsteuer zurückholen
Ausländische Unternehmen, die in Italien Mehrwertsteuer bezahlt haben, etwa für Messestände, Hotels oder Dienstleistungen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen zurückerhalten. Ohne italienische Registrierung erfolgt dies für EU-Unternehmen über das elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren im eigenen Land, für Drittstaaten über ein eigenes Verfahren.
Ist das Unternehmen in Italien registriert, wird die Vorsteuer in der Regel direkt in den italienischen Abrechnungen geltend gemacht. Wir prüfen, welcher Weg in Ihrem Fall gilt.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Sachverhalt prüfen
Sie beschreiben uns Ihre geplanten Geschäfte in Italien. Wir klären, ob und in welcher Form eine Registrierung notwendig ist.
Registrierung
Wir bereiten die Unterlagen vor, beantragen die Mehrwertsteuernummer und übernehmen auf Wunsch die Bestellung als Fiskalvertreter.
Laufende Abwicklung
Sie senden uns Rechnungen und Belege, wir führen die Register, erstellen die Abrechnungen und melden Ihnen die Zahlbeträge.
Jahreserklärung und Änderungen
Wir erstellen die Jahreserklärung und passen die Abläufe an, wenn sich Ihre Tätigkeit in Italien ändert oder endet.
Häufige Fragen
Antworten zu Registrierung, Fiskalvertretung und Rechnungsstellung.
Brauche ich als deutsches Unternehmen einen Fiskalvertreter in Italien?
Nicht zwingend. Als EU-Unternehmen können Sie sich direkt registrieren lassen. Ein Fiskalvertreter kann trotzdem sinnvoll sein, weil er die Pflichten vor Ort erfüllt und als Ansprechpartner für die Finanzverwaltung dient.
Begründet eine Mehrwertsteuernummer in Italien eine Betriebsstätte?
Nein, die Registrierung für die Mehrwertsteuer allein begründet keine Betriebsstätte für die Ertragsteuern. Ob eine Betriebsstätte vorliegt, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit in Italien ab, etwa von Räumen oder Personal vor Ort. Wir prüfen beide Fragen zusammen.
Wie lange dauert die Registrierung?
Die Vergabe der Nummer selbst geht in der Regel zügig, sobald alle Unterlagen vorliegen. Zeit kostet vor allem die Beschaffung von Nachweisen, etwa Registerauszüge und Vollmachten, unter Umständen mit Übersetzung oder Beglaubigung. Planen Sie deshalb etwas Vorlauf vor dem ersten Umsatz ein.
Muss ich in Italien elektronische Rechnungen ausstellen?
Nicht allein aufgrund einer italienischen Mehrwertsteuernummer. Bei ausländischen Unternehmen ist zwischen bloßer steuerlicher Registrierung und einer Niederlassung in Italien zu unterscheiden. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und mögliche Sonderfälle und legen den passenden Rechnungsablauf fest.
Wie können wir Sie unterstützen?
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.
