Internationales Steuerrecht

Grenzüberschreitende Steuerberatung

Sie leben, arbeiten oder investieren über Ländergrenzen hinweg? Wir klären die steuerlichen Pflichten in Italien und stimmen die Behandlung Ihrer Einkünfte mit den Regeln des anderen Staates ab.

Leistungsbereich Internationales Steuerrecht

Das ist für Sie wichtig

Grenzüberschreitende Sachverhalte sind in Südtirol alltäglich: Unternehmer liefern nach Deutschland, Angestellte arbeiten in der Schweiz, Familien besitzen Wohnungen in Österreich oder beziehen eine deutsche Rente. Jeder dieser Fälle wirft die Frage auf, welcher Staat besteuern darf und in welchem Umfang.

Die Antworten ergeben sich aus dem Zusammenspiel von italienischem Steuerrecht, dem Recht des anderen Staates und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Wir betrachten Ihren Fall als Ganzes und stimmen uns bei Bedarf mit Kolleginnen und Kollegen aus dem ECOVIS-Netzwerk im anderen Land ab.

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Steuerliche Ansässigkeit als Ausgangspunkt

Wer in Italien steuerlich ansässig ist, versteuert hier grundsätzlich sein Welteinkommen. Maßgeblich sind nach italienischem Recht unter anderem die Eintragung im Melderegister der ansässigen Bevölkerung (Anagrafe), der Wohnsitz, der Ort der persönlichen und familiären Beziehungen sowie die physische Anwesenheit während des überwiegenden Teils des Jahres.

Diese Kriterien wurden in den letzten Jahren neu gefasst und decken sich nicht immer mit den Regeln des anderen Staates. Gilt jemand in beiden Ländern als ansässig, entscheiden die Kollisionsregeln des Doppelbesteuerungsabkommens. Eine saubere Prüfung zu Beginn erspart spätere Auseinandersetzungen mit zwei Finanzverwaltungen.

Doppelbesteuerung vermeiden

Italien hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie legen fest, welcher Staat etwa Arbeitslohn, Renten, Mieten, Dividenden oder Veräußerungsgewinne besteuern darf. Ob Italien die Einkünfte freistellt oder die im Ausland gezahlte Steuer anrechnet, hängt von der Einkunftsart ab.

Die Anrechnung ausländischer Steuern ist an Voraussetzungen und Nachweise gebunden. Wir prüfen, welche Steuern berücksichtigt werden können und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

  • Arbeitnehmer mit Tätigkeit im Ausland und Grenzgänger
  • Bezieher ausländischer Renten und Pensionen
  • Selbstständige und Unternehmen mit Kunden jenseits der Grenze
  • Private mit Kapitalanlagen oder Immobilien im Ausland

Meldepflichten für Auslandsvermögen

Auslandsvermögen kann in Italien Meldepflichten und zusätzliche Steuern auslösen. Wir prüfen, ob Konten, Depots, Beteiligungen oder Immobilien anzugeben sind und ob IVIE oder IVAFE anfällt. Dabei berücksichtigen wir Ausnahmen, Schwellen und die jeweils zutreffenden Erklärungsformulare.

Werden diese Angaben versäumt, drohen empfindliche Sanktionen, auch wenn im Ausland alles korrekt versteuert wurde. Wir prüfen Ihre Unterlagen, erfassen die Werte und berücksichtigen mögliche Anrechnungen ausländischer Vermögensteuern.

Worauf Sie achten sollten

Häufige Probleme entstehen, wenn ein Umzug nicht dokumentiert, die Abmeldung im Herkunftsland versäumt oder eine ausländische Bank nur Unterlagen in fremder Sprache liefert. Auch die Sozialversicherung folgt eigenen Regeln: Innerhalb der EU und im Verhältnis zur Schweiz bestimmt das europäische Koordinierungsrecht, wo Beiträge zu zahlen sind.

Wir weisen Sie frühzeitig auf solche Punkte hin, damit Entscheidungen wie ein Umzug, ein neuer Arbeitsvertrag oder der Kauf einer Wohnung steuerlich vorbereitet sind.

Schritt für Schritt

So arbeiten wir zusammen

1

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihre Situation: wo Sie leben, arbeiten und welche Einkünfte oder Vermögenswerte Sie im Ausland haben.

2

Analyse

Wir prüfen Ansässigkeit, Abkommen und Meldepflichten und zeigen Ihnen, welche Steuern wo anfallen.

3

Umsetzung

Wir erstellen Ihre italienischen Erklärungen, beantragen Anrechnungen und stimmen uns bei Bedarf mit dem Berater im anderen Land ab.

4

Laufende Begleitung

Ändert sich etwas, etwa durch Umzug, neuen Arbeitgeber oder Erbschaft, passen wir die steuerliche Lösung rechtzeitig an.

Häufige Fragen

Antworten zu Ansässigkeit, Auslandseinkünften und Meldepflichten.

Ihre Frage ist nicht dabei?+39 0473 200 852
Ich wohne in Südtirol und arbeite in Österreich. Wo zahle ich Steuern?

Zunächst prüfen wir Ihre steuerliche Ansässigkeit und die konkrete Arbeitssituation. Neben den allgemeinen Regeln für Arbeitslohn können besondere Grenzgängerbestimmungen gelten. Daraus ergibt sich, welcher Staat besteuern darf und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Muss ich mein Konto in Deutschland in Italien angeben?

Wenn Sie in Italien steuerlich ansässig sind, in der Regel ja. Ausländische Konten und Depots werden im Formular RW gemeldet, und auf ihren Wert kann die IVAFE anfallen. Erträge daraus sind zudem in Italien einkommensteuerpflichtig.

Was passiert, wenn mich beide Staaten als ansässig betrachten?

Dann regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, welchem Staat Sie zugeordnet werden, etwa nach ständiger Wohnstätte oder Mittelpunkt der Lebensinteressen. Wichtig ist, die maßgeblichen Umstände gut zu dokumentieren. Im Streitfall gibt es Verständigungsverfahren zwischen den Staaten.

Arbeiten Sie mit meinem Steuerberater im Ausland zusammen?

Ja. Wir stimmen uns gern mit Ihrem bestehenden Berater ab. Haben Sie keinen, können wir über das ECOVIS-Netzwerk Kolleginnen und Kollegen im jeweiligen Land einbinden.

Wie können wir Sie unterstützen?

Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.