Internationales Steuerrecht
Steuerbegünstigungen beim Zuzug nach Italien
Italien bietet Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz hierher verlegen, mehrere Begünstigungen. Wir prüfen, welche Regelung für Sie in Frage kommt, und begleiten den Zuzug von der Planung bis zur ersten Steuererklärung.
Leistungsbereich Internationales Steuerrecht
Das ist für Sie wichtig
Fachkräfte, die nach Jahren im Ausland nach Südtirol zurückkehren, Unternehmer, die ihren Lebensmittelpunkt nach Italien verlegen, oder vermögende Privatpersonen mit Einkünften aus mehreren Ländern: Für sie alle kann ein Zuzug nach Italien steuerlich attraktiv sein.
Welche Regelung passt, hängt unter anderem von Ihrer bisherigen Ansässigkeit, Ihrer Tätigkeit und der Herkunft Ihrer Einkünfte ab. Wir prüfen die Voraussetzungen und bereiten die erforderlichen Nachweise möglichst vor dem Umzug vor.
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Begünstigung für zuziehende Arbeitnehmer und Selbstständige
Die Regelung für Zuziehende (regime degli impatriati) stellt einen Teil der in Italien erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und selbstständiger Tätigkeit für mehrere Jahre von der Einkommensteuer frei. Die heutige Fassung gilt für Personen, die ab 2024 zugezogen sind; frühere Zuzüge unterliegen weiterhin den damals geltenden Bedingungen.
Voraussetzungen sind unter anderem eine Mindestdauer der Ansässigkeit im Ausland vor dem Zuzug, eine hohe Qualifikation oder Spezialisierung, die Verpflichtung, für eine bestimmte Zeit in Italien ansässig zu bleiben, sowie eine Obergrenze für die begünstigten Einkünfte. Wer zuvor für denselben Arbeitgeber oder dieselbe Gruppe tätig war, muss strengere Anforderungen erfüllen.
- Ansässigkeit im Ausland für den gesetzlich geforderten Zeitraum
- Hohe Qualifikation oder Spezialisierung
- Tätigkeit überwiegend in Italien
- Verpflichtung zum Verbleib in Italien
- Einkommensobergrenze für die Begünstigung
Forscher und Lehrende
Für Forscher und Hochschullehrende, die nach einer Tätigkeit im Ausland nach Italien kommen, gibt es eine eigene Begünstigung. Sie stellt einen großen Teil der Vergütung aus Forschung und Lehre für mehrere Jahre von der Einkommensteuer und der IRAP frei.
Erforderlich sind unter anderem eine nachweisbare Forschungs- oder Lehrtätigkeit im Ausland über einen bestimmten Zeitraum und die Ausübung dieser Tätigkeit in Italien nach dem Zuzug. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei minderjährigen Kindern oder Immobilienerwerb in Italien, kann die Dauer verlängert werden.
Pauschalbesteuerung ausländischer Einkünfte
Personen mit erheblichen Einkünften aus dem Ausland können eine Pauschalbesteuerung wählen (Art. 24-bis TUIR, oft als „Flat Tax für Neuansässige“ bezeichnet). Statt der regulären Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte wird jährlich ein fester Pauschalbetrag gezahlt, der auf Familienangehörige ausgedehnt werden kann. In Italien erzielte Einkünfte werden weiterhin regulär besteuert.
Die Regelung setzt voraus, dass die Person in einem Großteil der Jahre vor dem Zuzug nicht in Italien ansässig war. Die Höhe des Pauschalbetrags wurde wiederholt angepasst. Ob sich die Option lohnt, hängt von Höhe und Zusammensetzung der Auslandseinkünfte ab, auch Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer spielen eine Rolle.
Was beim Zuzug zu beachten ist
Die Begünstigungen setzen die steuerliche Ansässigkeit in Italien voraus. Deshalb sollten Abmeldung im Herkunftsland, Anmeldung in der italienischen Gemeinde und der Wechsel des Lebensmittelpunkts sauber geplant und belegt werden. Ist die Ansässigkeit nicht eindeutig, kann auch die Begünstigung in Frage stehen.
Mit dem Zuzug können italienische Erklärungs- und Meldepflichten für Einkünfte und Vermögen im Ausland entstehen. Manche Sonderregime sehen Ausnahmen vor. Wir prüfen deshalb die Pflichten und Erleichterungen zusammen mit der gewählten Begünstigung.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Situation erfassen
Wir besprechen Ihre bisherige Ansässigkeit, Ihre Tätigkeit, Ihre Einkünfte und Ihre Pläne in Italien.
Regelungen prüfen
Wir klären, welche Begünstigungen Ihnen offenstehen, und vergleichen die voraussichtliche Steuerbelastung.
Zuzug vorbereiten
Wir planen den Zeitpunkt, stellen die nötigen Nachweise zusammen und übernehmen die Formalitäten gegenüber Arbeitgeber und Finanzverwaltung.
Begleitung in den Folgejahren
Wir erstellen Ihre Erklärungen und besprechen Änderungen, die sich auf die Begünstigung auswirken können. Dazu gehören etwa Arbeitgeberwechsel, Änderungen der Tätigkeit oder ein erneuter Wegzug.
Häufige Fragen
Diese Fragen sollten Sie möglichst vor Ihrem Umzug klären.
Ich bin Südtirolerin und habe einige Jahre in München gearbeitet. Kann ich die Begünstigung nutzen?
Das ist möglich, wenn Sie im geforderten Zeitraum vor der Rückkehr im Ausland steuerlich ansässig waren und die übrigen Voraussetzungen erfüllen, etwa die Qualifikation. Wichtig ist, dass Sie im Ausland tatsächlich ansässig und nicht nur gemeldet waren. Wir prüfen Ihre Unterlagen vor der Rückkehr.
Wie lange gilt die Begünstigung für Zuziehende?
Die Begünstigung gilt für das Jahr des Zuzugs und eine Reihe folgender Jahre, die gesetzlich festgelegt ist. Wer Italien vor Ablauf der vorgeschriebenen Verbleibensdauer wieder verlässt, muss mit einer Rückforderung rechnen. Wir planen die Laufzeit mit Ihnen.
Kann ich die Pauschalbesteuerung mit der Begünstigung für Arbeitnehmer kombinieren?
Die Regelungen sind nicht beliebig kombinierbar. Insbesondere bei der Pauschalbesteuerung nach Art. 24-bis TUIR müssen Ausschlüsse und der Zeitraum der jeweiligen Option geprüft werden. Wir vergleichen die zulässigen Alternativen vor dem Zuzug.
Wann sollte ich mich beraten lassen?
Am besten, bevor Sie umziehen oder einen Arbeitsvertrag in Italien unterschreiben. Manche Voraussetzungen lassen sich nach dem Zuzug nicht mehr herstellen, und der Zeitpunkt der Verlegung des Wohnsitzes kann über die Höhe der Begünstigung entscheiden. Ein Gespräch einige Monate vor dem Umzug ist ideal.
Wie können wir Sie unterstützen?
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.
