Internationales Steuerrecht

Internationale Unternehmensstrukturen

Wir entwickeln Beteiligungs- und Holdingstrukturen für Vorhaben mit Italienbezug. Steuerfolgen, Finanzierung, Haftung und laufender Verwaltungsaufwand werden dabei gemeinsam betrachtet.

Leistungsbereich Internationales Steuerrecht

Das ist für Sie wichtig

Ob ein Südtiroler Unternehmen eine Vertriebsgesellschaft in Deutschland gründet, ein österreichischer Unternehmer in Italien investiert oder eine Familie ihre Beteiligungen in einer Holding bündelt: Die gewählte Struktur bestimmt, wie Gewinne, Ausschüttungen und spätere Verkäufe besteuert werden.

Dabei zählen nicht nur Steuersätze. Ebenso wichtig sind wirtschaftliche Substanz, Haftung, Finanzierung, Nachfolge und der Verwaltungsaufwand. Wir entwickeln Strukturen, die diesen Anforderungen standhalten, und setzen sie gemeinsam mit Notaren und Partnern im Ausland um.

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Holding und Beteiligungen

Eine Holding kann Beteiligungen bündeln und die Finanzierung oder Nachfolge innerhalb einer Gruppe erleichtern. Wir prüfen, wie Dividenden und spätere Anteilsverkäufe in der vorgesehenen Struktur besteuert werden und welche Begünstigungen im konkreten Fall greifen.

Für Dividenden und Veräußerungsgewinne gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb betrachten wir Beteiligungshöhe, Haltedauer, Tätigkeit und Ansässigkeit der beteiligten Gesellschaften jeweils gesondert.

Gesellschaften im Ausland

Ausländische Tochtergesellschaften italienischer Unternehmen unterliegen besonderen Regeln. Die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regelung) kann Gewinne einer niedrig besteuerten ausländischen Gesellschaft mit überwiegend passiven Einkünften direkt in Italien erfassen.

Außerdem kann eine im Ausland gegründete Gesellschaft als in Italien ansässig gelten, wenn sie tatsächlich von Italien aus geführt wird (Esterovestizione). Wer eine Auslandsgesellschaft gründet, sollte deshalb klar regeln, wo Entscheidungen fallen und wer sie trifft.

  • Ort der Geschäftsleitung und Organe
  • Substanz vor Ort: Personal, Räume, Entscheidungsbefugnisse
  • Finanzierung und Zinsabzug innerhalb der Gruppe
  • Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Ausländische Investoren in Italien

Investoren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz stehen vor der Wahl zwischen einer italienischen Gesellschaft, etwa einer GmbH (S.r.l.), einer Zweigniederlassung oder einer direkten Beteiligung. Jede Variante hat Folgen für Haftung, Buchführung, Ertragsteuern (IRES und IRAP) sowie für die Besteuerung von Ausschüttungen ins Ausland.

Innerhalb der EU können Ausschüttungen an Muttergesellschaften unter den Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie quellensteuerfrei erfolgen. Im Verhältnis zur Schweiz gelten das Doppelbesteuerungsabkommen und bilaterale Vereinbarungen.

Umstrukturierungen über die Grenze

Verschmelzungen, Sitzverlegungen oder Einbringungen über die Grenze sind möglich, erfordern aber eine sorgfältige Planung. Verlässt ein Betrieb oder eine Gesellschaft die italienische Steuerhoheit, kann eine Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) auf stille Reserven anfallen.

Wir prüfen die steuerlichen Folgen vorab, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und koordinieren die Schritte mit den beteiligten Beratern in beiden Ländern.

Schritt für Schritt

So arbeiten wir zusammen

1

Ziele klären

Wir besprechen, was die Struktur leisten soll: Expansion, Haftungstrennung, Finanzierung oder Nachfolge.

2

Varianten vergleichen

Wir stellen mögliche Strukturen mit ihren steuerlichen und organisatorischen Folgen gegenüber und geben eine Empfehlung.

3

Umsetzung

Wir begleiten Gründung, Satzung, Registrierung und Verträge und stimmen uns mit Notar und ausländischen Beratern ab.

4

Laufende Betreuung

Wir übernehmen Buchhaltung, Erklärungen und die regelmäßige Überprüfung, ob die Struktur noch zu Ihrem Unternehmen passt.

Häufige Fragen

Antworten zu Holdings, Auslandsgesellschaften und Beteiligungen.

Ihre Frage ist nicht dabei?+39 0473 200 852
Lohnt sich eine Holding auch für ein mittelständisches Unternehmen?

Das kann sein, etwa wenn mehrere Beteiligungen gehalten werden, Gewinne reinvestiert werden sollen oder eine Nachfolge ansteht. Eine Holding verursacht aber zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wir rechnen Vor- und Nachteile für Ihren Fall durch.

Kann ich eine Gesellschaft im Ausland gründen, um Steuern zu sparen?

Die Gründung im Ausland allein verlagert die Besteuerung nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Geschäftsleitung, die Tätigkeit vor Ort und die einschlägigen italienischen Regeln. Wir prüfen die geplante Struktur und ihre wirtschaftlichen Gründe vor der Gründung.

Welche Rechtsform eignet sich für eine Tochter in Italien?

Häufig kommt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l.) infrage. Je nach Umfang und Finanzierung kann auch eine Aktiengesellschaft (S.p.A.) sinnvoll sein. Wir vergleichen Kapitalbedarf, Organisation und laufende Pflichten.

Fällt auf Dividenden aus Italien an eine deutsche GmbH Quellensteuer an?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Quellensteuer entfallen oder reduziert werden. Wir prüfen die einschlägigen italienischen Vorschriften, die Mutter-Tochter-Richtlinie und das Doppelbesteuerungsabkommen sowie die erforderlichen Nachweise vor der Ausschüttung.

Wie können wir Sie unterstützen?

Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen.