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Tourismus & Gastronomie

Hotels, Gastbetriebe und Privatzimmervermieter prägen Südtirol und haben ganz eigene steuerliche Fragen. Wir begleiten Sie von der Saisonplanung über die laufende Buchhaltung bis zur Betriebsübergabe.

Branche

Das ist für Sie wichtig

Ein Tourismusbetrieb ist ein Unternehmen mit hohem Personaleinsatz, saisonalen Einnahmen und oft großen Investitionen in Gebäude und Ausstattung. Dazu kommen Meldepflichten gegenüber Gemeinde und Behörden sowie Förderprogramme des Landes, die an Fristen und Bedingungen gebunden sind.

Viele Betriebe sind Familienbetriebe, in denen privates und betriebliches Vermögen eng miteinander verbunden sind. Wir betreuen Hotels, Restaurants, Bars, Privatzimmervermieter und Ferienwohnungen und behalten dabei sowohl die laufenden Pflichten als auch die langfristige Entwicklung des Betriebs im Blick.

Beratung anfragen
Tourismus & Gastronomie

Hotellerie und Gastbetriebe

Bei Beherbergung, Gastronomie und Zusatzleistungen kann die Mehrwertsteuerbehandlung unterschiedlich ausfallen. Wir prüfen, welche Leistungen eigenständig oder als Nebenleistung zu beurteilen sind und wie Pauschalangebote korrekt abgerechnet werden.

Die Tageseinnahmen werden elektronisch erfasst und an die Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) übermittelt. Wir sorgen dafür, dass Kassensystem, Buchhaltung und Rechnungen zusammenpassen, und werten Ihre Zahlen so aus, dass Sie Auslastung, Personalkosten und Ertrag pro Saison vergleichen können.

Privatzimmer und Ferienwohnungen

Wer Zimmer oder Wohnungen an Gäste vermietet, muss zunächst klären, ob dies als private Vermietung, als Privatzimmervermietung nach Landesrecht oder bereits als gewerbliche Tätigkeit gilt. Davon hängen Besteuerung, Mehrwertsteuerpflicht und Sozialversicherung ab.

Bei kurzfristigen Vermietungen durch Privatpersonen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalsteuer auf die Mieteinnahmen (cedolare secca) gewählt werden. Für touristisch vermietete Unterkünfte ist zudem ein nationaler Identifikationscode (CIN) vorgeschrieben. Wir prüfen Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Regelung für Sie gilt und welche Pflichten damit verbunden sind.

Ortstaxe und Meldepflichten

Beherbergungsbetriebe heben bei ihren Gästen die Ortstaxe (imposta di soggiorno) ein und führen sie an die Gemeinde ab. Hinzu kommen die Gästemeldung an die Polizeibehörde (Questura) und statistische Meldungen. Fehler oder Verspätungen können zu Strafen führen.

Wir helfen Ihnen, Zuständigkeiten und Datenflüsse für die Ortstaxe festzulegen und die Beträge mit der Buchhaltung abzustimmen. So lassen sich Einnahmen und abzuführende Beträge nachvollziehbar voneinander trennen.

  • Einhebung und Abführung der Ortstaxe
  • Gästemeldungen und statistische Meldungen
  • Abstimmung mit Kassensystem und Buchhaltung

Investitionen, Förderungen und Personal

Umbauten, Erweiterungen und energetische Sanierungen werden in Südtirol häufig über Landesförderungen und steuerliche Begünstigungen unterstützt. Die Programme ändern sich regelmäßig und setzen oft voraus, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird. Wir prüfen vor der Investition, welche Möglichkeiten bestehen, und begleiten Finanzierung und Abschreibung.

Saisonkräfte, Lehrlinge und Mitarbeitende aus dem Ausland bringen eigene Fragen bei Verträgen, Unterkunft, Verpflegung und Lohnabrechnung mit sich. Unsere Lohnverrechnung kennt die Kollektivverträge für das Gastgewerbe und übernimmt An- und Abmeldungen, Abrechnungen und Meldungen an die Sozialversicherung.

Schritt für Schritt

So arbeiten wir zusammen

1

Kennenlernen des Betriebs

Wir besprechen Größe, Struktur und Saisonverlauf Ihres Betriebs und klären, welche Regelungen für Sie gelten.

2

Vor der Saison

Wir planen mit Ihnen Personal, Liquidität und anstehende Investitionen und prüfen Förderungen, bevor Verträge unterschrieben werden.

3

Während des Jahres

Wir übernehmen Buchhaltung, Lohnabrechnung und Meldungen und geben Ihnen regelmäßig einen Überblick über Ihre Zahlen.

4

Nach der Saison

Wir werten die Saison mit Ihnen aus, erstellen Abschluss und Steuererklärungen und besprechen, was sich für das nächste Jahr ändern sollte.

Häufige Fragen

Antworten zu Vermietung, Ortstaxe, Investitionen und Nachfolge.

Ihre Frage ist nicht dabei?+39 0473 200 852
Ab wann ist meine Zimmervermietung ein Gewerbe?

Das hängt unter anderem von der Zahl der Zimmer oder Wohnungen, von den angebotenen Zusatzleistungen und von der Organisation ab. Werden etwa Frühstück, Reinigung oder Rezeption wie in einem Hotel angeboten, spricht viel für eine unternehmerische Tätigkeit. Wir prüfen Ihren Fall anhand der Landes- und Staatsregeln.

Muss die Ortstaxe in meinen Rechnungen erscheinen?

Die Ortstaxe wird für die Gemeinde eingehoben und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Sie sollte auf Rechnung oder Beleg getrennt ausgewiesen werden, damit sie nicht in Ihren Umsatz einfließt. Wir stimmen die Darstellung mit Ihrem Kassensystem ab.

Welche Förderungen gibt es für einen Hotelumbau?

In Frage kommen je nach Projekt Beiträge des Landes, steuerliche Begünstigungen für Sanierung und Energieeffizienz sowie geförderte Finanzierungen. Welche Programme gerade offen sind und welche Bedingungen gelten, prüfen wir zum Zeitpunkt der Planung. Wichtig ist, frühzeitig zu kommen, weil viele Anträge vor Baubeginn gestellt werden müssen.

Wie bereite ich die Übergabe an die nächste Generation vor?

Eine Übergabe sollte einige Jahre im Voraus geplant werden. Zu klären sind die Form der Übertragung, die steuerlichen Folgen für Übergeber und Übernehmer, die Absicherung der weichenden Geschwister und die Finanzierung. Wir begleiten diesen Prozess gemeinsam mit Notar und gegebenenfalls Bank.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.

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