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Handwerk & Dienstleistungen

Wir übernehmen Buchhaltung, Lohnverrechnung und Steuern für Handwerksbetriebe und Dienstleister. Bei Investitionen, Personalfragen oder einer Betriebsübergabe beraten wir Sie persönlich.

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Das ist für Sie wichtig

Ob Tischlerei, Elektro- und Installationsbetrieb, Friseursalon oder Reinigungsunternehmen: Im Handwerk und bei Dienstleistern ist die Inhaberin oder der Inhaber meist selbst im Betrieb tätig. Für Buchhaltung und Behördengänge bleibt wenig Zeit, trotzdem müssen Rechnungen, Löhne, Meldungen und Fristen stimmen.

Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab und sind Ansprechpartner, wenn Fragen auftauchen: bei einem großen Auftrag, bei der ersten Einstellung, beim Kauf einer Maschine oder bei der Frage, ob die bisherige Rechtsform noch passt. Auch die Übergabe des Betriebs an die nächste Generation begleiten wir.

Beratung anfragen
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Buchhaltung, Löhne und Steuern aus einer Hand

Je nach Größe und Rechtsform führen Handwerksbetriebe eine vereinfachte oder eine ordentliche Buchhaltung. Seit Einführung der elektronischen Rechnung laufen Ein- und Ausgangsrechnungen über das staatliche Austauschsystem (Sistema di Interscambio), was Abläufe vereinfacht, aber auch Fehler sofort sichtbar macht. Für viele Betriebe berechnet die Finanzverwaltung zudem steuerliche Zuverlässigkeitsindikatoren (ISA), deren Ergebnis Einfluss auf Kontrollen und Vergünstigungen haben kann.

Für Mitarbeitende sind Lohnabrechnung, Kollektivvertrag und Sozialversicherung aufeinander abzustimmen. Die Beitragszuordnung der Inhaber hängt von Tätigkeit und persönlicher Situation ab. Wir prüfen, welche Versicherung und welche Meldungen jeweils erforderlich sind.

Steuerboni bei Sanierungs- und Bauarbeiten

Viele Handwerksbetriebe arbeiten für Kunden, die steuerliche Absetzbeträge für Sanierungen, Energieeffizienz oder den Abbau von Barrieren nutzen möchten. Die Voraussetzungen, Prozentsätze und Höchstbeträge dieser Boni wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert, und die früher verbreitete Möglichkeit des Rechnungsrabatts (sconto in fattura) oder der Abtretung des Steuerguthabens ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Für Sie als Betrieb ist wichtig, dass Rechnungen die erforderlichen Angaben enthalten und dass Kunden über eine spezielle Banküberweisung zahlen, bei der die Bank einen Steuereinbehalt vornimmt. Bei Arbeiten an Gebäuden kann außerdem die Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge) gelten, etwa wenn Sie als Subunternehmer tätig sind.

Rechtsform, Förderungen und Wachstum

Viele Betriebe starten als Einzelunternehmen (ditta individuale). Wächst der Betrieb oder steigen Partner ein, stellt sich die Frage nach einer Personengesellschaft (OG/snc, KG/sas) oder einer GmbH (srl). Die Entscheidung hat Folgen für Haftung, Besteuerung, Sozialabgaben und Buchhaltungspflichten und sollte deshalb mit Zahlen unterlegt werden.

Das Land Südtirol fördert Handwerksbetriebe unter anderem bei Investitionen, Digitalisierung und Weiterbildung. Die Kriterien und Fristen ändern sich regelmäßig. Wir prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und unterstützen Sie bei Antrag und Abrechnung.

  • Vergleichsrechnung der Rechtsformen
  • Eintragung ins Handelsregister und, falls zutreffend, ins Verzeichnis der Handwerksunternehmen (Albo delle imprese artigiane)
  • Förderanträge bei Land und Handelskammer
  • Finanzierung von Maschinen und Fahrzeugen

Betriebsübergabe und Nachfolge

Die Übergabe an Kinder, Mitarbeitende oder einen externen Käufer braucht Vorlauf. Zu klären sind der Wert des Betriebs, die passende Form der Übertragung, etwa Schenkung, Verkauf oder Einbringung in eine Gesellschaft, sowie die Absicherung der Übergeber und weichenden Geschwister.

Für die Übertragung von Betrieben innerhalb der Familie sieht das italienische Recht unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor, etwa wenn der Betrieb über einen Mindestzeitraum weitergeführt wird. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und stimmen uns bei Bedarf mit Notar und Rechtsanwalt ab.

Schritt für Schritt

So arbeiten wir zusammen

1

Kennenlernen

Wir besprechen, wie Ihr Betrieb arbeitet, wie viele Mitarbeitende Sie haben und wo Sie heute Unterstützung brauchen.

2

Einrichtung

Wir stimmen den digitalen Belegfluss, den Zugang zu Rechnungen und die Übermittlung der Lohndaten mit Ihnen ab. Ziel sind klare Abläufe und möglichst wenig doppelte Datenerfassung.

3

Laufende Betreuung

Wir erledigen Buchhaltung, Lohnabrechnung und Meldungen und bereiten die vereinbarten Zahlungen vor. Über anstehende Fristen und erforderliche Freigaben informieren wir Sie rechtzeitig.

4

Jahresgespräch

Einmal im Jahr schauen wir gemeinsam auf Ergebnis, Steuerlast und Pläne und besprechen Investitionen, Rechtsform oder Nachfolge.

Häufige Fragen

Antworten zu Rechtsform, Rechnungen, Personal und Betriebsübergabe.

Ihre Frage ist nicht dabei?+39 0473 200 852
Wann lohnt sich der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH?

Das hängt vor allem von Gewinnhöhe, Haftungsrisiken, geplanten Partnern und Ihrer Entnahmepolitik ab. Eine GmbH bringt höhere laufende Kosten und mehr Formalitäten mit sich. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch, bevor Sie entscheiden.

Was muss auf meiner Rechnung stehen, wenn der Kunde einen Steuerbonus nutzen will?

Neben den üblichen Rechnungsangaben sind je nach Bonus bestimmte Hinweise und eine klare Beschreibung der Arbeiten wichtig. Der Kunde muss zudem in der vorgesehenen Form bezahlen. Wir prüfen Ihre Rechnungsvorlagen und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Kann ich meine Lohnverrechnung auch zu Ihnen auslagern, wenn ich nur zwei Mitarbeitende habe?

Ja. Gerade in kleinen Betrieben ist der Aufwand für Kollektivverträge, Meldungen und Abgaben im Verhältnis hoch. Wir übernehmen die Abrechnung und die zugehörigen Meldungen unabhängig von der Betriebsgröße.

Wie früh sollte ich mit der Planung der Übergabe beginnen?

Idealerweise einige Jahre vorher. So bleibt Zeit, den Betrieb vorzubereiten, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und die Nachfolger einzuarbeiten. Ein erstes Gespräch ist jederzeit sinnvoll.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch in Meran, Latsch oder online.