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Landwirtschaft
Die Landwirtschaft in Südtirol hat eigene Regeln, vom geschlossenen Hof bis zum Urlaub auf dem Bauernhof. Wir beraten Bäuerinnen, Bauern und landwirtschaftliche Betriebe bei Steuern, Nebentätigkeiten, Förderungen und Hofübergabe.
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Das ist für Sie wichtig
Obst- und Weinbau, Milchwirtschaft, Bergbauernhöfe mit Viehhaltung: Die Südtiroler Landwirtschaft ist vielfältig, und mit ihr die steuerlichen Fragen. Viele Höfe ergänzen ihr Einkommen durch Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung, Lohnarbeiten mit Maschinen oder eine Photovoltaikanlage. Jede dieser Tätigkeiten hat eigene Regeln.
Wir begleiten die laufende Besteuerung, prüfen Nebentätigkeiten und planen mit Ihnen die Hofübergabe. Bei Förderungen und besonderen rechtlichen Fragen stimmen wir uns mit den zuständigen Fachstellen und Ihren weiteren Beratern ab.
Beratung anfragen
Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe
Je nach Tätigkeit und Rechtsform können landwirtschaftliche Einkünfte auf Grundlage von Katastererträgen besteuert werden. Für bestimmte Nebentätigkeiten und Betriebsformen gelten andere Regeln. Zusätzliche Begünstigungen hängen unter anderem vom persönlichen Status und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Bei der Mehrwertsteuer gilt für viele Betriebe eine Sonderregelung mit pauschalen Ausgleichssätzen; Kleinbetriebe unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze können weitgehend von den Pflichten befreit sein. Liefern Sie Ihr Obst, Ihre Trauben oder Ihre Milch an eine Genossenschaft, wirkt sich das ebenfalls auf die Abrechnung aus. Wir prüfen, welche Regelung in Ihrem Fall gilt und ob eine Option für die ordentliche Besteuerung sinnvoll ist.
Urlaub auf dem Bauernhof und Direktvermarktung
Für Urlaub auf dem Bauernhof kommen unter bestimmten Voraussetzungen besondere Regelungen zur Einkommen- und Mehrwertsteuer infrage. Wir prüfen die steuerliche Einordnung gemeinsam mit den landesrechtlichen Anforderungen und klären die daraus folgenden Aufzeichnungs- und Meldepflichten.
Auch bei der Direktvermarktung, etwa im Hofladen, auf dem Bauernmarkt oder online, und bei der Verarbeitung eigener Produkte zu Saft, Wein, Käse oder Speck ist entscheidend, ob die Tätigkeit noch als landwirtschaftlich gilt. Wird sie zu groß oder werden überwiegend zugekaufte Produkte verkauft, kann sie steuerlich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.
- Prüfung, ob Nebentätigkeiten noch landwirtschaftlich sind
- Aufzeichnungen und Meldungen für Urlaub auf dem Bauernhof
- Mehrwertsteuer bei verarbeiteten Produkten und Hofverkauf
Hofübergabe und geschlossener Hof
Viele Südtiroler Höfe sind geschlossene Höfe (maso chiuso). Für sie gilt das Landesgesetz über die geschlossenen Höfe, das die ungeteilte Weitergabe an einen Hofübernehmer vorsieht und die Ansprüche der weichenden Erben über einen Übernahmepreis regelt. Daneben gibt es nicht geschlossene landwirtschaftliche Flächen und Gebäude, für die die allgemeinen Regeln gelten.
Für die Übergabe an junge Landwirte und an Familienangehörige sieht das Steuerrecht Begünstigungen bei Register-, Hypothekar- und Katastersteuern vor, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir planen die Übergabe gemeinsam mit Ihnen, berechnen die steuerlichen Folgen und arbeiten mit Notar, Bauernbund und Rechtsanwalt zusammen.
Förderungen, Photovoltaik und Investitionen
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten Förderungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, aus dem Programm für ländliche Entwicklung und vom Land Südtirol, etwa für Stallbauten, Maschinen, Bewässerung oder Hofzufahrten. Die Programme haben eigene Fristen und Verpflichtungen, deren Nichteinhaltung zu Rückforderungen führen kann.
Bei Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden prüfen wir den Zusammenhang mit dem Betrieb und die steuerliche Behandlung der Stromerzeugung. Bei Investitionen in Stall, Maschinen oder Ferienwohnungen betrachten wir außerdem Finanzierung, Mehrwertsteuer und die jeweils anwendbare Einkommensermittlung.
Schritt für Schritt
So arbeiten wir zusammen
Hof kennenlernen
Wir verschaffen uns einen Überblick über Flächen, Kulturen, Nebentätigkeiten, Familienverhältnisse und die bisherige steuerliche Behandlung.
Einordnung und Klärung
Wir prüfen, welche Steuer- und Mehrwertsteuerregelung gilt, ob alle Tätigkeiten richtig eingestuft sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Laufende Betreuung
Wir erledigen Aufzeichnungen, Meldungen und Steuererklärungen, behalten Förderfristen im Blick und rechnen Löhne für Saisonkräfte ab.
Vorausschauend planen
Bei Investitionen, neuen Nebentätigkeiten oder der Hofübergabe planen wir die Schritte frühzeitig mit Ihnen und Ihrer Familie.
Häufige Fragen
Antworten zu Nebentätigkeiten, Photovoltaik und Hofübergabe.
Wann wird Urlaub auf dem Bauernhof steuerlich zum Gewerbe?
Entscheidend ist, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit im Vergleich zur Vermietung überwiegt und die landesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Wird das Angebot stark ausgebaut, kann die pauschale Besteuerung entfallen. Wir prüfen das vor größeren Erweiterungen.
Muss ich für meine Photovoltaikanlage Steuern zahlen?
Die steuerliche Behandlung hängt vom Betreiber, dem Zusammenhang mit der Landwirtschaft und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Auch oberhalb bestimmter Grenzen kann eine besondere Einkommensermittlung vorgesehen sein. Wir prüfen Einkommensteuer und Mehrwertsteuer deshalb getrennt anhand Ihrer Anlage und Verträge.
Was ist bei der Übergabe eines geschlossenen Hofes zu beachten?
Neben dem Höferecht mit Hofübernehmer und Übernahmepreis sind die steuerlichen Begünstigungen, die Absicherung der Übergeber und die Ansprüche der Geschwister zu klären. Auch laufende Förderverpflichtungen müssen auf den Übernehmer übergehen. Wir stimmen alle Punkte mit Notar und Familie ab.
Kann ich als Nebenerwerbsbauer dieselben Begünstigungen nutzen?
Nicht jede Begünstigung setzt einen landwirtschaftlichen Haupterwerb voraus. Entscheidend sind die jeweilige Vorschrift, Ihre Tätigkeit und gegebenenfalls der Status als Coltivatore diretto oder IAP. Wir prüfen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen.
Weitere Branchen
Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen aus vielen weiteren Bereichen.
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